Urteil zu zweiter Rheinbrücke bei Wörth
Entlastung für den Verkehr
Wörth/Karlsruhe. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat gestern den Weg für eine zweite Rheinquerung zwischen Wörth und Karlsruhe frei gemacht. Mit großer Erleichterung hat die Wirtschaft in der Südpfalz die Einigung der Prozessparteien vor dem Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) aufgenommen, die den Weg für einen zügigen Bau der zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe frei macht. „Die zusätzliche Rheinquerung bringt die seit Jahren dringend benötigte Entlastung in der angespannten Verkehrssituation und ist auch angesichts der Verkehrswende unverzichtbar, so Nicole Rabold, Leiterin des Geschäftsbereichs Infrastruktur und Digitale Wirtschaft der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz. Im Interesse des gesamten Wirtschaftsstandorts Südpfalz mit mehreren tausend Berufspendlern appelliert die IHK Pfalz an die Prozessbeteiligten, dem Vergleich nicht zu widersprechen und den Neubau nicht länger zu verzögern.
Wirtschaft leidet unter Staus
„Der Bau einer zweiten Rheinbrücke mit der nun vorgesehenen Anbindung an die B 36 in Karlsruhe ist seit Jahren überfällig und entspricht der langjährigen Forderung der Pfälzer Wirtschaft“, so Rabold. „Die gesamte Wirtschaft in der Region leidet unter den Beeinträchtigungen, den Staus und dem regelmäßigen Verkehrschaos, das dieser Engpass mit sich bringt“. Die Verkehrswende alleine werde diese massiven Probleme nicht lösen, gibt Rabold zu bedenken. „Wir werden unsere Straßen weiter brauchen. Sie sind unverzichtbarer Teil eines breit angelegten Verkehrsmixes, der die Mobilität aller Verkehrsteilnehmer und nicht zuletzt des Güterverkehrs ermöglicht“.
Rheinbrücke heillos überlastet
Die bestehende Rheinquerung wird täglich von weit über 80.000 Fahrzeugen genutzt, obwohl sie nur für eine tägliche Belastung durch 33.000 Fahrzeuge konzipiert wurde. Besonders in Spitzenzeiten ist die Rheinbrücke heillos überlastet. Die notwendigen Sanierungsarbeiten der letzten Jahre hatten die schwierige Situation zusätzlich verschärft und das Überqueren des Rheins vor allem im Berufsverkehr nahezu unmöglich gemacht. Angesichts mangelnder Redundanzen sei dies auch eine gefährliche Situation, so die IHK Pfalz. „Alle Rheinbrücken in der Pfalz sind in die Jahre gekommen, sie können keinen zusätzlichen Verkehr aufnehmen. Eine unvorhergesehene Sperrung der Rheinquerung in Wörth, wie wir sie derzeit bei der Hochstraße Süd in Ludwigshafen erleben, hätte für den Wirtschaftsstandort Südpfalz dramatische Folgen“, verdeutlicht Rabold. „Abgesehen davon, dass ein Ausfall der Querung bei Wörth auch Ausweichverbindungen wie die Rheinbrücke bei Germersheim völlig überlasten würde, müssten die Verkehrsteilnehmer Umwege von mehr als 60 km auf sich nehmen – sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich katastrophal.“
Der Vergleich vor dem VGH Mannheim macht nun auch in Baden-Württemberg den Weg frei für den Bau der zusätzlichen Rheinquerung, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz bereits im November 2019 den geplanten Abschnitt in Rheinland-Pfalz bis zur Landesgrenze als rechtmäßig eingestuft hatte. Nun kommt es aus Sicht der IHK darauf an, den Bau der zweiten Rheinbrücke mit aller Kraft voranzutreiben und für einen leistungsfähigen Abfluss des Verkehrs in Baden-Württemberg zu sorgen. „Wir müssen pragmatische Lösungen finden und dürfen uns nicht von Ideologien leiten lassen“, wirbt Rabold auch künftig für einen einvernehmlichen Weg, der letztlich allen helfe. rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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