Neues aus dem Bundestag
Fördermöglichkeiten für Klimaschutz-Maßnahmen
Bad Dürkheim - Berlin. Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie veröffentlicht. Darauf weist der Bundestagsabgeordnete Johannes Steiniger (CDU) hin.
Zu den neuen Förderschwerpunkten zählen unter anderem kommunales Energie- und Umweltmanagement, Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, intelligente Verkehrssteuerung, Maßnahmen zur Abfallentsorgung und Maßnahmen an Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen. Bisherige Förderschwerpunkte bleiben bestehen und wurden an technologische Entwicklungen angepasst.
„Neben Städten und Gemeinden können sich übrigens auch Unternehmen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, Kindergärten oder Schulen, Kirchen und deren Stiftungen, kulturelle Einrichtungen und Sportvereine um eine Förderung bewerben. Schulen und Sportvereine erhalten sogar höhere Fördersätze. Damit unterstützt der Bund zurecht den Einsatz für unser gerade bei den ehrenamtlich Tätigen“, bekräftigt der direkt gewählte Abgeordnete im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Johannes Steiniger ermuntert alle Interessierten, sich um solche Fördermittel zu bemühen.
Info:
Weitere Informationen zur Kommunalrichtlinie gibt es unter
https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.
uba
Autor:Udo Barth aus Bad Dürkheim |
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