Bauunternehmer aus der Südpfalz
Freiheitsstrafe wegen Schwarzarbeit
Südpfalz. Ein 55-Jähriger wurde vom Landgericht Kaiserslautern wegen Schwarzarbeit zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Geschäftsführer eines Unternehmens aus der Südpfalz für Hoch- und Rohbauarbeiten erfüllte seine sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten nicht und verursachte dadurch einen Schaden in Höhe von fast 2,8 Millionen Euro.
In der Zeit von 2012 bis 2016 meldete er seine Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung an. Außerdem kaufte er Scheinrechnungen an, die Arbeitsleistungen suggerieren, die nicht erbracht wurden. Die so in der Buchhaltung abgerechneten Sachkosten und Dienstleistungen, nutzte er zur Auszahlung von Schwarzlöhnen an seine Arbeitnehmer. Die Tatvorwürfe lauteten daher Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Steuerhinterziehung und Betrug.
"Die Befragung der Zeugen hat ergeben, dass der Beschuldigte die Geschicke des Unternehmens leitete, auch wenn ihm die Position des Geschäftsführers formal nicht übertragen worden war", erklärt Volker Rahm, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Landau.
Der 55-Jährige führte die Kommunikation des Unternehmens, handelte Verträge aus, war für die Kontrollen auf den Baustellen verantwortlich und hatte die Personalhoheit. Schlussendlich bestimmte er auch, wer als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen wurde.
Auch der offiziell eingetragene 54-jährige Geschäftsführer wurde verurteilt - zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Der Maurer stellte sich als "Strohmann-Geschäftsführer" zur Verfügung, handelte auf Anweisung und erhielt dafür Zusatzzahlungen.
"Der Kauf und der Verkauf von Scheinrechnungen ist derzeit ein vielfach genutztes Geschäftsmodell zur Verschleierung von Schwarzarbeit", weiß Detlef Lui, Ermittler bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Landau. "Alleine beim Hauptzollamt Saarbrücken führen wir derzeit 51 vergleichbare Strafverfahren."
StorysBlaulichtMeine Abos20.05.2020 – 1Hauptzollamt SaarbrückenHZA-Sonaten wegen SchwarzarbeitLandau/Kaiserslautern (ots)Ein 55-Jähriger wurde vom Landgericht Kaiserslautern wegen Schwarzarbeit zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Geschäftsführer eines Unternehmens aus der Südpfalz für Hoch- und Rohbauarbeiten erfüllte seine sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten nicht und verursachte dadurch einen Schaden in Höhe von fast 2,8 Millionen Euro.In der Zeit von 2012 bis 2016 meldete er seine Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung an. Außerdem kaufte er Scheinrechnungen an, die Arbeitsleistungen suggerieren, die nicht erbracht wurden. Die so in der Buchhaltung abgerechneten Sachkosten und Dienstleistungen, nutzte er zur Auszahlung von Schwarzlöhnen an seine Arbeitnehmer. Die Tatvorwürfe lauteten daher Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Steuerhinterziehung und Betrug."Die Befragung der Zeugen hat ergeben, dass der Beschuldigte die Geschicke des Unternehmens leitete, auch wenn ihm die Position des Geschäftsführers formal nicht übertragen worden war", erklärt Volker Rahm, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Landau.Der 55-Jährige führte die Kommunikation des Unternehmens, handelte Verträge aus, war für die Kontrollen auf den Baustellen verantwortlich und hatte die Personalhoheit. Schlussendlich bestimmte er auch, wer als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen wurde.Auch der offiziell eingetragene 54-jährige Geschäftsführer wurde verurteilt - zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Der Maurer stellte sich als "Strohmann-Geschäftsführer" zur Verfügung, handelte auf Anweisung und erhielt dafür Zusatzzahlungen."Der Kauf und der Verkauf von Scheinrechnungen ist derzeit ein vielfach genutztes Geschäftsmodell zur Verschleierung von Schwarzarbeit", weiß Detlef Lui, Ermittler bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Landau. "Alleine beim Hauptzollamt Saarbrücken fchbare Strafverfahren."
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