Grundsteuerreform
Christof Reichert informierte und gab Tipps
Hauenstein (Südwestpfalz). Alle Liegenschaften in Deutschland müssen neu bewertet werden. Deshalb stehen derzeit die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken vor der Aufgabe, eine „Feststellungserklärung“ abzugeben. Diese erfordert erheblichen Arbeitsaufwand und viele scheitern daran, nicht zuletzt weil, politisch gewollt, die Finanzministerien faktisch auf Abgabe mittels Internetportal „ELSTER“ bestehen. Der CDU-Ortsverein Hauenstein offerierte Hilfestellung und hatte als fachkundigen Referenten den Landtagsabgeordneten Christof Reichert (CDU) für die öffentliche Informationsveranstaltung in Hauenstein gewonnen. Aus seinem Vortrag ergab sich Hilfreiches und von Seiten der Zuhörerschaft wurde außer Fragen auch Kritik an der Politik eingebracht, vor allem wegen dem massiven Druck zur Abgabe per Computer.
Die Grundsteuern seinen eine bedeutende Einnahmequelle der Kommunen und hätten im Jahr 2020 in Rheinland-Pfalz 591 Millionen Euro erbracht, bundesweit 14,3 Milliarden, informierte Christof Reichert einführend. Als am 10. April 2018 das bisher gültige Bewertungsrecht vom Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe) als verfassungswidrig eingestuft wurde, sei gleichzeitig der Bundesgesetzgeber verpflichtet worden, „bis Ende 2024 die Festsetzungen auf der Grundlage eines reformierten Bewertungsrechts durchzuführen“. Auch Erbbaurechte seien betroffen. In Rheinland-Pfalz resultierten 2,4 Millionen Einzelfälle. Darunter werde es „Gewinner und Verlierer“ geben, das Gesamtaufkommen soll sich jedoch nicht ändern, laute die Zielvorgabe. Es gelte jeweils das Recht des Bundeslandes in dem sich das Grundstück befindet.
Anzugeben in der nun geforderten Erklärung sei unter vielem anderem die Wohnfläche. Falls keine Grundlage vorhanden sei, wie beispielsweise ein Kaufvertrag, sei diese gemäß „Wohnflächenverordnung“ zu ermitteln. Dabei wäre ein umfangreiches Regelwerk zu beachten. Neben vielem anderem gelte, dass Lagerkeller und Speicher nicht zählen, Balkone zu einem Viertel, beheizte Wintergärten voll und unbeheizte halb. Raumhöhen spielten eine Rolle und Sockelleisten seinen Wohnraum. Ein Carport müsse nicht angegeben werden, die Garage schon. Erfragt werde auch das Jahr des Erstbezuges (Baujahr) sofern dieses nicht vor 1949 liege.
Grundsätzlich werde verlangt, die Erklärung mittels dem (bundesweiten) Internetprogramm „ELSTER“ abzugeben. Alternativ gäbe es mittlerweile eine vereinfachte Möglichkeit unter www.Grundsteuererklaerung-fuer-Privateigentum.de Ausnahmen von der Abgabe per Internet würden nur im „Härtefall“ zugestanden, der „wirtschaftliche und persönliche Unzumutbarkeit“ voraussetzte. Dann sei ein formloser Antrag möglich, die Erklärung in Papierform abgeben zu wollen.
In jedem Fall sei wichtig die Erklärung anschließend aufzubewahren. Alle sieben Jahre werde künftig eine Wiederholung verlangt.
„Ich weiß, dass viele daran scheitern“, fügte Christof Reichert seinen Vortrag abschließend an und ermunterte mit „und jetzt Feuer frei“ Fragen zu stellen. Es folgten eine Reihe Detailfragen sowie Erfahrungsberichte zum Internetprogramm der Steuerverwaltungen. „Ja, das Elsterverfahren ist schwierig“, bestätigte er. Es versuche alle Eventualitäten abdecken und sei entsprechend überladen.
Kritik an Zwang zu Programm ELSTER
„Ich habe die Nerven verloren. Mein Sohn war dabei. Wir haben drei Tage damit verbracht und es noch immer nicht geschafft“, lautete eine der Schilderungen. Die Beschreibung des Programms sei „miserabel“, die Fehlermeldungen „einfach katastrophal“, hakte ein junger Mann ein. Er sei um Unterstützung gebeten worden, habe es fünfmal versucht und nicht geschafft, schilderte er auf Nachfrage des Verfassers im Anschluss an die Veranstaltung. „Das ist zu sehr in Verwaltungsdenken programmiert. Die Sprache ist entsprechend, auch bei Fehlermeldungen“, lautet sein Urteil. Mit Datenverarbeitung habe er (Anfang 30) beruflich viel zu tun und halte sich für entsprechend versiert, war auf weitere Erkundigung zur erfahren.
„Kann das Vorhaben auch scheitern, angesichts der nahezu ausschließlichen Möglichkeit die Erklärung per Computer abzugeben? Das manifestiert sich dadurch, dass bei Zuerkennung eines ‚Härtefalls‘ die Formulare ausschließlich persönlich beim Finanzamt abgeholt werden können“, erkundigte sich ein Besucher. „Das Finanzministerium rechnet damit, dass nur 50 Prozent per EDV eingehen“, antwortete der Abgeordnete Reichert. „Unsere Fraktion hat Druck ausgeübt, dass Formulare auch zugeschickt werden. Das Finanzamt Pirmasens macht das.“
Information
Einzelheiten zur Grundsteuerreform sowie Tipps und Hinweise finden sich auf den Internetseiten von Christof Reichert unter www.Christof-Reichert.de/Image/Daten/20221117_Infoveranstaltung_Grundsteuer.pdf
Autor:Werner G. Stähle aus Hauenstein |
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