Am 25. Mai am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe - im Rahmen des Verfassungsfests
Grundgesetz. Ein chorischer Stresstest in Karlsruhe
Karlsruhe. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten ausgefertigt und verkündet. Es ist das Dokument, das die Bundesrepublik konstituiert. Nun ist es an der Zeit einzusehen, dass die Verfassung kein Projekt einer ethnisch homogenen Gruppe ist, sondern das einer vielfältigen Gemeinschaft von Einzelnen.
Die polnische Regisseurin und Wiederentdeckerin des chorischen Prinzips Marta Górnicka zeigt den Chor als eines der kraftvollsten Elemente des Theaters. Mit höchster Präzision choreografiert und dirigiert sie eine Gruppe, die aus sehr verschiedenen Individuen zusammengesetzt ist. Die spektakuläre Performance Grundgesetz mit einem Chor von 50 Bürger hatte sie zum Tag der Deutschen Einheit 2018 vor dem Brandenburger Tor in Berlin erstmals aufgeführt. Nun bringt sie die Verfassung in einmaliger Kulisse zum historischen Datum zur Aufführung: Auf den Balkonen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe wird das Grundgesetz einem Stresstest unterzogen, um die Belastbarkeit seiner Aussagen in Krisensituationen zu überprüfen.
"Grundgesetz": Ein chorischer Stresstest, von Marta Górnicka, Regie & Libretto Marta Górnicka: Am 25. Mai gibt's das um 11 und 13 Uhr am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Vorplatz) - jeweils für rund 30 Minuten - im Rahmen des Verfassungsfests 70 Jahre Grundgesetz.
Infos: "Grundgesetz" ist eine Produktion des "Maxim-Gorki-Theaters" in Berlin. Es wird gefördert von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa Berlin, der "Bundeszentrale für politische Bildung" und der "Kulturstiftung des Bundes". Das Gastspiel zum Tag der offenen Tür des Bundesverfassungsgerichts wird gefördert von der Bundeszentrale für politische Bildung, dem Bundesverfassungsgericht und der Stadt Karlsruhe - in Zusammenarbeit mit der "Karlsruhe Marketing und Event" und dem Staatstheater.
Autor:Jo Wagner |
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