46 Lkw wurden durchleuchtet - mit Erfolg
Zoll hat in Karlsruhe den "Durchblick"
Karlsruhe. Unlängst waren Zollbeamte des Hauptzollamts Karlsruhe auf der Autobahnraststätte Brühl (Baden) und in Sinsheim mit modernster Röntgentechnik im Einsatz. Kontrolliert wurden stichprobenweise Lastkraftwagen und Transporter, die grenzüberschreitend auf der A6 unterwegs waren. Die Kontrolleinheit Verkehrswege, kurz „KEV“, nutzte dabei eine voll-mobile Röntgenanlage zum Auffinden von versteckter Schmuggelware. Zusätzlich wurden Fahrer und Unternehmen hinsichtlich offener Steuerschulden überprüft.
„Das Besondere ist, dass ein kompletter Lkw inklusive Fahrerkabine innerhalb kürzester Zeit durchleuchtet werden kann, ohne ihn öffnen zu müssen“, so Susanne Sachnik, stellvertretende Pressesprecherin des Zolls: „Unsere Zollbeamten schauen mit geschultem Blick am Übertragungsmonitor die gescannten Waren an, entscheiden direkt vor Ort, ob eine tiefergehende Warenkontrolle nötig ist.“ Der Zoll verfügt derzeit über drei voll-mobile Röntgenanlagen (VMR), die im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden. Für einen Standortwechsel der Anlage sind dabei nur 30 Minuten nötig.
Verbotene oder unversteuerte Waren entdecken
Täglich sind über 1,3 Millionen Lastkraftwagen auf Deutschlands Straßen unterwegs und bieten somit viel Potential für Schmuggelgut. Die "VMR" ermöglicht es den Zollbeamten, auch "besonders hergerichtete" Lkw und Transporter einfacher und schneller zu kontrollieren. So können beispielsweise auch Kühltransporter ohne Gefahr einer Kühlkettenunterbrechung oder Getreidekipper ohne Abladung durchleuchtet werden.
Bei den Kontrollen wurden an den beiden Tagen insgesamt 46 Lastkraftwagen und 58 Personen überprüft. Bei einem osteuropäischen Lkw fanden die Zollbeamten im Fahrerhaus 4.200 Zigaretten. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eröffnet.
In zwei Fällen konnte die Kraftfahrzeugsteuer für die Dauer des Aufenthalts vereinnahmt werden. „Wenn ein entsprechendes Abkommen zwischen den Ländern fehlt, muss auch für die Nutzung von ausländischen Fahrzeugen auf deutschen Straßen Kraftfahrzeugsteuer bezahlt werden“, so Sven Kalkbrenner von der "KEV" des Hauptzollamts Karlsruhe.
Außerdem wurde die Steuerhinterziehung von Einfuhrabgaben eines Unternehmens in Höhe von fast 5.800 Euro aufgedeckt.
Autor:Jo Wagner |
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