Ingo Wellenreuther MdB
Förderprogramm „Stadt und Land“: Bund fördert flächendeckende Radinfrastruktur mit 657 Millionen Euro
Ab sofort können Kommunen Bundesmittel vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für Radverkehrs-infrastrukturprojekte vor Ort abrufen. Das BMVI hat dafür das Finanzhilfe-Sofortprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt und stellt bis zum Jahr 2023 insgesamt 657 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Nachrichten hat der zuständige Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger dem Karlsruher CDU-Bundestagsabgeordneten Ingo Wellenreuther überbracht.
„Das Programm ist eine tolle Sache, weil es viel mehr Spaß macht, auf gut ausgebauten Radwegen unterwegs zu sein. Außerdem setzt der Bund damit eine weitere Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um“, erläutert Wellenreuther. „Jetzt liegt es an der Stadt Karlsruhe, diese Gelder des Bundes durch geeignete Projekte abzurufen für eine Weiterentwicklung des Radverkehrs und die Umsetzung einer attraktiven, sicheren, nachhaltigen und umweltschonenden Mobilität.“
Die Ziele des Sonderprogramms „Stadt und Land“ sind insbesondere der Aufbau eines sicheren, lückenlosen und baulich möglichst getrennten Radnetzes, die Erstellung moderner Abstellanlagen für Fahrräder, die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Lastenräder und einen erleichterten Umstieg vom Kfz aufs Fahrrad, da wo es möglich ist.
Die Förderanträge der Kommunen sind an die Länder zu richten. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75 Prozent, bis Ende dieses Jahres sogar von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Landesanteil kann aus Mitteln des Landes- oder kommunalen Haushalts erbracht werden.
Die Finanzhilfen können insbesondere eingesetzt werden für:
1. Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter sowie benötigtem Grunderwerb von
- straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr möglichst getrennten Radwegen einschließlich der baulichen Trennung vom KFZ-Verkehr,
- eigenständigen Radwegen
- Fahrradstraßen und Fahrradzonen
- Radwegebrücken und -unterführungen,
- Knotenpunkten, die Komplexität reduzieren und die Sichthindernisse beseitigensowie der Bau von Schutzinseln und/oder vorgezogenen Haltelinien,
- verkehrstechnischer Ausstattung der Wege einschließlich Beleuchtungsanlagen und wegweisender Beschilderung
2. Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter für Fahrräder und Lastenräder von Fahrradabstellanlagen – vom Fahrradbügel bis zum Fahrradparkhaus
3. Betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen und Schaffung getrennter Ampelphasen (Grünphasen) und
4. Erstellung von erforderlichen Radverkehrs-konzepten durch Dritte (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) unter Berücksichtigung der Verknüpfung mit anderen Mobilitätsformen, insbesondere dem Fußverkehr. Die Planungskosten sind erst mit der Umsetzung der Maßnahme förderfähig.
Autor:David Ruf aus Karlsruhe |
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