Fallzahlen heute
Inzidenz Karlsruhe - Corona im Landkreis Karlsruhe

Inzidenz Karlsruhe: Aktuelle Entwicklung der Corona-Fallzahlen im Landkreis und der Stadt Karlsruhe / Symbolbild | Foto:  Omni Matryx/Pixabay
  • Inzidenz Karlsruhe: Aktuelle Entwicklung der Corona-Fallzahlen im Landkreis und der Stadt Karlsruhe / Symbolbild
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Interaktive Karte: Corona-Inzidenzen in der Region

Corona-Inzidenz/Landkreis Karlsruhe.  Die aktuelle Inzidenz und die Corona-Fallzahlen für Karlsruhe und den Landkreis wurden vom Gesundheitsamt Karlsruhe veröffentlicht. Im Landkreis und der Stadt Karlsruhe insgesamt 577 Personen akut von einer Corona-Infektion betroffen (Stand 31. Mai). Sie befinden sich in häuslicher Quarantäne.

Corona-Inzidenz: Karlsruhe und der Landkreis

Das Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg meldet in der Stadt Karlsruhe (Stand 30. Mai, 16 Uhr) und dem Landkreis Karlsruhe die Inzidenz mit dem Stand vom Vortag, 16 Uhr. Die aktuellen Zahlen für Stadt und Landkreis gibt es hier:

  • Inzidenz Karlsruhe: 24 (Freitag: 35,6)
  • Inzidenz Landkreis Karlsruhe: 30,3 (Freitag: 37,1)

Bis heute, 6 Uhr, wurden insgesamt 29.085 Coronavirus-Fälle bestätigt. Davon gelten 27.846 Personen als genesen und konnten die Quarantäne beenden. Bisher sind 662 Personen aus dem Landkreis und der Stadt Karlsruhe an oder mit dem Coronavirus verstorben.

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Aktuelle Fallzahlen für Karlsruhe und die Region gibt es immer unter
www.wochenblatt-reporter.de/tag/fallzahlen-karlsruhe

Corona-Regeln für Karlsruhe und den Landkreis Karlsruhe

Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter 50 führen zu weiteren Lockerungen 

Kreis Karlsruhe. Am Sonntag, 30. Mai, hat die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 sowohl im Stadtkreis wie auch im Landkreis Karlsruhe am fünften Tag in Folge unterschritten, dies wurde vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und wie erforderlich zusätzlich durch das Gesundheitsamt am Sonntag öffentlich bekannt gemacht. Damit gelten seit Montag, 31. Mai, 0.00 Uhr, weitere Lockerungen. Möglich werden ab dann Treffen von maximal zehn Personen aus bis zu drei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt. Der gesamte Einzelhandel darf öffnen, wobei Vorgaben zu beachten sind wie beispielsweise Begrenzungen der Kundenzahl abhängig von der Ladenfläche. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt. Die Testpflicht für Kundinnen und Kunden entfällt. Diese Aussetzung der Testpflicht gilt aber lediglich für den Einzelhandel. Auflagen der Öffnungsschritte, wie etwa die allgemeine Maskenpflicht oder die Testpflicht in anderen Bereichen bestehen weiter.

Das gilt auch für den Besuch beispielsweise von Archiven, Büchereien, Bibliotheken, zoologischen und botanischen Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen. In allen Fällen gelten aber die allgemeinen Corona-Vorsorgeregeln (Abstand halten, Hygieneregeln, Maske tragen).
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz steigen und an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 50 wieder überschreiten sollte, würden diese Lockerungen wieder hinfällig.

Nach wie vor gelten im Stadt- und Landkreis zusätzlich zu den dargestellten Lockerungen im Zusammenhang mit dem fünfmaligen Unterschreiten der 50er-Schwelle die Regelungen der Öffnungsstufe 1 nach der Coronaverordnung des Landes weiter, nachdem seit Samstag (22. Mai) die „Bundesnotbremse“ außer Kraft ist. Die Öffnungsstufen 2 oder 3 nach der Coronaverordnung des Landes gelten aber weiterhin noch nicht! Ob diese Öffnungsschritte möglich werden, hängt von der weiteren Entwicklung des Inzidenzwertes ab.

Die Regelungen im Einzelnen können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de auf den Coronaseiten unter der Ziffer 2 »Was gilt im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?« abgerufen werden.

Informationen zum Schul- und Kitabetrieb, für den die Lockerungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe bei einer Inzidenz unter 50 ab dem 1. Juni 2021, 00:00 Uhr gelten, können der FAQ-Seite des Kultusministeriums unter km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/faq-corona entnommen werden.

Fallzahlen im Landkreis Karlsruhe im Detail

Die Fallzahlen im Landkreis (Stand 28. Mai, 0 Uhr) werden im Detail nach folgendem Schema dargestellt:

Gesamter Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes des Landkreises Karlsruhe: 28.999/655

Corona-Übersicht nach Gemeinden des Landkreises Karlsruhe

Eine grafische Übersicht der aktuellen Fallzahlen in den einzelnen Gemeinden gibt es auf der Website der Stadt Karlsruhe. Je dunkler die einzelnen Gebiete dargestellt werden, desto mehr Infektionen wurden dort gemeldet. Berechnet werden diese Ergebnisse im Verhältnis zur Einwohnerzahl. kim/ps

Autor:

Kim Rileit aus Ludwigshafen

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