Haus des Jugendrechts in Karlsruhe offiziell eröffnet
Optimierung der Verfahrensabläufe
Karlsruhe. Im Rahmen eines feierlichen Festakts wurde am Donnerstag, 16. September, das Haus des Jugendrechts Karlsruhe durch Justizministerin Marion Gentges offiziell eröffnet. Kooperationspartner dieser Einrichtung sind die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die Stadt Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe.
Das landesweit siebte Haus des Jugendrechts in Baden-Württemberg hatte bereits am 1. April 2021 seinen Betrieb aufgenommen, die offizielle Eröffnungsfeier musste pandemiebedingt verschoben worden. Im Haus des Jugendrechts Karlsruhe arbeiten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, des Polizeipräsidiums Karlsruhe sowie der Jugendhilfe im Strafverfahren der Stadt Karlsruhe eng mit den Jugendämtern des Stadt-und Landkreises Karlsruhe zusammen, um eine zeitnahe sowie angemessene und wirkungsvolle staatliche Reaktion auf strafbares Verhalten junger Menschen zu ermöglichen.
„Das Haus des Jugendrechts steht für eine optimale Zusammenarbeit aller am Ju-gendstrafverfahren beteiligten Akteure. Die Mitarbeiter der Polizei, der Staatsanwaltschaft sowie der Jugendhilfe im Strafverfahren arbeiten gemeinsam unter einem Dach. Diese kurzen Wege ermöglichen es Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe, Hand in Hand und ohne Reibungsverluste zusammenzuarbeiten und dabei die persönlichen Lebensumstände der jungen Menschen zentral im Blick zu haben. Nur so können wir Jugendlichen wieder frühzeitig Alternativen aufzeigen und ihnen Perspektiven bieten. Ich freue mich daher sehr, dass wir die Erfolgsgeschichte unserer Häuser des Jugendrechts mit dem Haus des Jugend-rechts in Karlsruhe fortschreiben“, sagte Ministerin Marion Gentges.
Ein zentrales Anliegen ist die Optimierung der Verfahrensabläufe, um effektiver und schneller, aber auch individueller auf jugendliche Straftäter einwirken zu können. Neben der Strafverfolgung werden pädagogische Angebote und präventive Ar-beit im Haus des Jugendrechts zusammengeführt, damit die jugendlichen Straftäter/-innen im Idealfall künftig keine weiteren Straftaten mehr begehen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der fallbezogenen Prävention und der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Diensten, etwa mit Schulen, Jugendhilfeeinrichtun-gen und der Bundesagentur für Arbeit.
„Junge Menschen sind die Zukunft der Gesellschaft. Freilich begehen sie in ihrer Entwicklung zuweilen auch Fehler, die strafrechtlich bedeutend und keine Bagatellen sind. Wir warten als Staat nicht einfach tatenlos ab, bis eine Jugendliche, ein Jugend-licher alt genug ist, um die eigenen Fehler zu erkennen und sich künftig rechtstreu zu verhalten. Gerade bei jungen Menschen setzen wir frühzeitig an, um Kriminalitäts-karrieren zu durchbrechen oder erst gar nicht entstehen zu lassen. Das Haus des Jugendrechts ist dabei ein wesentlicher Baustein, in dem alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Mit großem Engagement wird hier von der Polizei und ihren Partnern daran gearbeitet, dass Jugenddelinquenz verhindert oder dort, wo es sein muss, mit individuellen Reaktionen schnell geahndet wird – dabei immer die Zukunft der jungen Menschen im Blick, so der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Weitere Informationen zu den Häusern des Jugendrechts:
In den Häusern des Jugendrechts sind all diejenigen Institutionen zusammengen-führt, die vor Ort an Jugendstrafverfahren beteiligt sind: Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe. Auch das jeweils zuständige Gericht ist in die Verfahren eingebun-den. Die enge Zusammenarbeit führt zu einer Beschleunigung von Verfahren. Zudem ist es möglich, individuell auf die jugendlichen Straftäter einzugehen. Die Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, das Erfolgsmodell der Häuser des Jugendrechts – auch mithilfe digitaler Möglichkeiten – landesweit weiter zu etablieren.
Autor:Jo Wagner |
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