Versorgung der Karlsruher mit Strom und Fernwärme
Regierungspräsidium genehmigt Weiterbetrieb des Kohlekraftwerks
Karlsruher AfD-Fraktion begrüßt den Weiterbetrieb von RDK 7
Entscheidung des RP, die wasserrechtliche Erlaubnis um 16 Jahre zu verlängern, aus Sicht der AfD-Fraktion „sinnvoll und richtig“
Die Entscheidung des Regierungspräsidiums (RP), die Wasserrechtliche Erlaubnis für das Kohlekraftwerk RDK 7 im Karlsruher Rheinhafen um 16 Jahre zu verlängern (s. BNN vom 17.09.2022), wird von der Karlsruher AfD-Gemeinderatsfraktion sehr begrüßt. „Dies entspricht unserem Änderungsantrag vom Oktober 2021, den alle anderen Fraktionen und der Oberbürgermeister abgelehnt hatten“, betont Dr. Paul Schmidt, Vorsitzender der AfD-Fraktion.
„Wir freuen uns, dass das RP – im Gegensatz zum OB und dem Karlsruher Gemeinderat – eingesehen hat, dass RDK 7 dringend benötigt wird, um über Mitte 2023 hinaus die verlässliche Versorgung der Karlsruher Bevölkerung mit Strom und Fernwärme sicherzustellen.“, so Dr. Paul Schmidt. Zur Begründung verweist er darauf, dass RDK 7 derzeit kontinuierlich laufe, um den Strombedarf unserer Region zu decken (s. BNN-Artikel „EnBW setzt im Herbst verstärkt auf Kohle“ vom 16.09.2022) und dass der Block RDK 7 in der Heizsaison 2021/22 rund ein Drittel der insgesamt vom Rheinhafen-Dampfkraftwerk ins städtische Netz eingespeisten Fernwärme geliefert habe.
Gründe für die Notwendigkeit des Weiterbetriebs von RDK 7 bestehen nach Ansicht der AfD-Fraktion zudem in der bevorstehenden endgültigen Abschaltung aller deutschen Kernkraftwerke zum Ende des Jahres 2022, die die AfD entschieden ablehnt, in der Stilllegung vieler Kohlekraftwerke in Deutschland, in der schlechten Verfügbarkeit der als Ersatzversorger eingeplanten französischen Kernkraftwerke und in der Unsicherheit der Gas-Versorgung der ebenfalls als Ersatzversorger vorgesehenen Erdgas-Kraftwerke, die zeitweise ca. 18% des in Deutschland erzeugten Stroms lieferten.
Am 27.Oktober 2021 wurde im Gemeinderat anstatt des oben genannten AfD-Änderungsantrags die Vorlage des Oberbürgermeisters beschlossen und das RP aufgefordert, die Wasserrechtliche Erlaubnis für RDK 7 bis „Mitte 2023“ zu befristen. Hätte das RP sich daran gehalten, so wäre ab Juli 2023 Schluss mit Strom und Fernwärme aus RDK 7 gewesen. Alle Fraktionen stimmten damals dafür, mit Ausnahme von KAL/DP, die gar keinen Weiterbetrieb von RDK 7 wollten, und der AfD, die keine Befristung der Wasserrechtlichen Erlaubnis für RDK 7 wollte.
Autor:Dr. Paul Schmidt AfD Karlsruhe Stadt aus Karlsruhe |
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