Maskenpflicht für Familien in der Öffentlichkeit
Stadt Karlsruhe informiert
Karlsruhe. Seit einigen Tagen kursieren Meldungen, die Stadt Karlsruhe habe die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit auf Ehegatten, Paare und Familien aus einem Hausstand ausgeweitet!
"Diese Aussage ist nicht richtig", stellt nun die Stadt Karlsruhe klar! Richtig ist, dass das Land Baden-Württemberg diese Verpflichtung in der Corona-Verordnung festgeschrieben hat. Die Stadt hat die Regelung des Landes lediglich räumlich auf Grünanlagen und ähnliche Bereiche erweitert.
Ob die in der Landesverordnung enthaltene Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch für Familien im öffentlichen Raum in der zu erwartenden Neufassung der Corona-Verordnung noch enthalten sein wird, ist derzeit noch unklar. Es wird damit gerechnet, dass am Wochenende (31. Oktober/1. November) eine neue Verordnung erscheint.
Zum Hintergrund: Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 19. Oktober 2020 enthält die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb von Fußgängerbereichen, vgl. § 3 Abs. 1 Ziff. 11 CoronaVO.
Autor:Jo Wagner |
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