Schnee- und Eisglätte im Stadt- und Landkreis Karlsruhe
Viele kleinere Unfälle
Karlsruhe. Schneetief "Volker" brachte im Laufe des Tages ergiebige Schneefälle in und um Karlsruhe. Aufgrund von Schnee- und Eisglätte ereigneten sich bis 14 Uhr um die vierzig Unfälle, wobei zumeist nur Blechschaden entstand, so die Polizei Karlsruhe, zuständig für den Stadt- und Landkreis.
Die Autobahnen waren ebenso betroffen. Auch hier gerieten mehrere Fahrer, oft aufgrund den Witterungsverhältnissen nicht angepasster Geschwindigkeit, ins Schleudern, rutschten ins Bankett oder die Leitplanken. Glücklicherweise waren keine Personenschäden zu verzeichnen.
Die Winterdienste waren seit den frühen Morgenstunden im Dauereinsatz um die Fahrbahnen von Schnee und Eis zu befreien.
Viel zu tun
Karlsruhe ist in Sachen Schnee jetzt nicht gerade ein Wintersport-Hotspot, denn im Rheingraben bleibt der Schnee meist nicht lange liegen. Immerhin sind im Winterdienst rund 670 Straßenkilometer mit rund 1.100 Räum- und Streukilometern zu versorgen, dazu etwa 200 km Radverbindungen, 640 Haltestellen, öffentliche Flächen und Fußgängerüberwege.
Das wird von den Beschäftigten des Winterdiensts bei der Abfallwirtschaft in mehrere Räum- und Streutouren eingeteilt, entsprechend der Erfahrungen optimiert. An Geräten stehen unter anderem über 30 Großstreufahrzeuge sowie diverse andere Winterdienstfahrzeuge und Geräte zur Verfügung - unterstützt durch andere Mitarbeiter aus städtischen Ämtern, Ortsverwaltungen, kommunalen Gesellschaften und auch Fremdfirmen.
Prioritäten
1: Bundes- und Landesstraßen, die das Karlsruher Stadtgebiet durchqueren, die Hauptverkehrs- und Hauptverbindungsstraßen innerhalb des Stadtgebietes sowie alle Buslinien und Gefahrenstellen.
2: verkehrswichtige Nebenstraßen oder sonstige Gefahrenstellen
Alle übrigen Straßen werden im Rahmen der Leistungsfähigkeit geräumt und gegebenenfalls gestreut. Dabei ist das Ziel der städtischen Winterdienstmaßnahmen, den Bürgern eine möglichst hohe Sicherheit zu garantieren, bei einer geringen Umweltbelastung durch das Streuen.
Aufgaben der Bürger
Alle Straßenanlieger, egal ob Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter oder Erbbauberechtigte, die an einer öffentlichen Straße, an Wegen oder Plätzen wohnen, sind zum Winterdienst verpflichtet. Das bedeutet, dass die Gehflächen von Schnee und auftauendem Eis geräumt und bei Glätte gestreut werden müssen, damit ein gefahrloses Begehen möglich ist. Bis 7.30 sollte der Winterdienst "begonnen" werden - und die Pflicht endet erst um 21 Uhr!
Infos: www.karlsruhe.de/abfall
Autor:Jo Wagner |
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