Stadtverwaltung ratlos
Was tun bei Fahrrädern auf Behindertenparkplätzen?
Wiederholt wurde beobachtet, dass Fahrräder die Parkplätze für Menschen mit Behinderung blockierten. Die Fraktionsgemeinschaft aus Freien Wählern und FÜR Karlsruhe hat eine Anfrage an die Stadtverwaltung , um zu erfahren, welche Maßnahmen vom Ordnungsamt ergriffen werden, damit Behindertenparkplätze frei zugänglich bleiben und nicht von Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen blockiert werden.
Die Stadtverwaltung sieht das Problem ähnlich. Grundsätzlich müssen sich alle Verkehtsteilnehmer an die Straßenverkehrsordnung halten. Bei Fahrrädern ergibt sich jedoch die Problematik, dass sie keiner Kennzeichenpflicht unterliegen und die verantwortliche Person in der Regel nicht ermittelt werden kann.
Wenn Behinderungen von Behindertenparkplätzen oder auch auf Geh- und Radwegen durch Fahrräder gemeldet werden, besteht lediglich die Möglichkeit, die Behinderung durch eigenständiges Entfernen zu beseitigen. Die Stadtverwaltung kann eine aktive Kontrolle durch fehlendes Personal nicht gewährleisten. Nur bei besondes schwerwiegenden Fällen kann die Stadtverwaltung eingreifen. Im Antwortschreiben der Stadtverwaltung wird deutlich, dass letztendlich keine wirksamen Mittel zur Verfügung stehen, um erfolgreich gegen solche Missstände vorzugehen.
Bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung und Einschränkungen der Behindertenparkplätzen ist also vor allem die eigene Bürgercourage gefragt, um jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit zu geben, uneingeschränkt Karlsruhe unterwegs zu sein.
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