Forstamt Karlsruhe erklärt, welche Elektro-Zweiräder wie und wo gefahren werden dürfen
Auf Waldwegen Rücksicht nehmen

Die "Stiftung Warentest" hat sich zudem elektrisch betriebe Fahrräder genauer angeschaut | Foto: Stiftung Warentest
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Karlsruhe. Zweiräder mit Elektromotor boomen. Aber wer kennt schon die Unterschiede zwischen Pedelec, S-Pedelec, E-Bike und E-Roller? Immer mehr Menschen greifen auch im Wald auf das zunehmende Angebot an Fahrzeugen mit Elektromotor zurück und meinen, dass man mit einem leisen und abgasfreien Antrieb die Waldwege befahren darf. Zudem häufen sich in jüngster Zeit Beschwerden über gefährliche Situationen durch Radfahrer, die mit hoher Geschwindigkeit im Forst unterwegs sind. Nicht selten sind daran auch Fahrräder mit Elektromotor beteiligt. Aber wo und wie schnell darf man im Wald überhaupt fahren?

Im Sinne eines ungestörten und erholsamen Miteinanders aller Waldnutzergruppen sei Radfahren im Wald auf geeigneten Wegen nur gestattet, wenn der Waldweg eine Wegbreite von mindestens zwei Metern aufweise, erklärt dazu das städtische Forstamt. Das Waldgesetz verlange, auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Auf separat ausgewiesenen Sport- und Lehrpfaden sei das Radfahren nicht zulässig, auf Forststraßen und Waldwegen müsse defensiv, umsichtig und auf Sicht gefahren werden. Das maximale Tempo liege bei 30 Kilometern pro Stunde (km/h) - diese Geschwindigkeitsbegrenzung gelte auch für den Forstbetrieb.

Nur Pedelecs bis 25km/h erlaubt
Wie das Forstamt weiter ausführt, seien nur die sogenannten Pedelecs erlaubt - Fahrräder also, bei denen der aktive Pedalantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h elektrisch unterstützt wird. S-Pedelecs und E-Bikes, die bis zu 45 km/h elektrisch unterstützt werden beziehungsweise keinen Pedaltritt erfordern, dürfen grundsätzlich nicht auf Forststraßen und Waldwegen fahren. Sie sind rechtlich Kleinkrafträdern gleichgestellt. Das trifft auch auf E-Roller oder Segways zu. Damit sind sie allesamt motorisierte Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung und müssen ein Versicherungskennzeichen haben. Das gilt auch dann, wenn sie nicht schneller als auf 25 km/h ausgelegt sind. Einzige Ausnahme bilden Krankenfahrstühle, die auch mit Elektrounterstützung auf Waldwegen erlaubt sind.

Im Hinblick auf die vielseitigen Erholungs- und Nutzungsinteressen im Wald bedürfe es unbedingt gegenseitiger Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit, appelliert das Forstamt. Radfahrende müssen ihr Tempo an die Verhältnisse auf den Waldwegen und die anderen Waldbesucher anpassen.

Autor:

Jo Wagner

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