Nachgefragt beim Hauptzollamt Karlsruhe in Sachen Päckchen aus dem Ausland
Tipps vom Zoll

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Ratgeber. Die Welt ist zusammengerückt, Spezialitäten aus aller Herren Länder finden ihren Weg ins traute Heim in der Region, dabei durchaus auch aus Ländern, die nicht zur EU gehören. Was aber muss man beachten, wenn man etwas bestellt aus dem Ausland? Vielleicht bei den neuen Sneakers aus den USA, die es hier noch nicht gibt, dem besonderen Kaffee aus Indien oder vielleicht auch beim Lieblingswein aus dem südlichen Afrika?

Was viele Besteller dabei oft nicht bedenken: Wird das ersehnte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll "mit im Spiel". So fallen möglicherweise bei der Einfuhr zusätzlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchsteuern an wie beispielsweise bei Kaffee, Alkohol oder Tabak.

Warenwert entscheidend
Wir haben beim Hauptzollamt Karlsruhe nachgefragt, denn für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:
- Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden jedoch erhoben.
- Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (aktuell von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent reduziert) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben. Es fallen keine Zollgebühren an.
- Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Wird das Paket von einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) abgeschickt, müssen Wert und Inhalt der Sendung klar erkennbar sein. Auch darf der Inhalt keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen, das heißt, nicht gegen Gesetze verstoßen. „Ansonsten wird das Paket nicht direkt zugestellt, sondern zum nächstgelegenen Zollamt verbracht“, so Stephanie Henig, Sprecherin des Hauptzollamts.

Wichtig zu wissen, betont der Zoll: Die Bemessungsgrundlage für die Abgaben bezieht sich auf den tatsächlich entrichteten Betrag, also inklusive Portokosten, wenn diese vom Empfänger bezahlt wurden. So landet ein T-Shirt für umgerechnet 21 Euro beim Zollamt, wenn noch Versandkosten hinzukommen.

Klare Ansage: Prüfung der Produktsicherheit
Gefälschte Produkte, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen des Originalherstellers versehen sind, sogenannte Plagiate, finden immer öfter den Weg in den Warenkorb. Diese "Blender" täuschen den Verbraucher oft über Herkunft und Qualität. So überwacht der Zoll zum Beispiel die Prüfung der Produktsicherheit von technischen Produkten zum Schutz der Verbraucher. „Stellt sich eine Ware als Plagiat heraus, wird sie sichergestellt und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten nicht erstattet, gegebenenfalls wird ein zivilrechtliches Verfahren vom Rechteinhaber eingeleitet. Vermeintlich günstige Markenprodukte, die gefälscht sind, entpuppen sich so häufig als Fehlinvestition“, so Henig weiter.

Bei Medikamenten ist ebenfalls Vorsicht geboten. Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Ausland beziehen. Auch Präparate, die möglicherweise im Ausland frei gehandelt werden, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel, können in Deutschland als Arzneimittel gelten und unterliegen damit dem Arzneimittelgesetz. Sie dürfen dem Empfänger nicht ausgehändigt werden.

Infos: Übrigens sind auch reine Geschenksendungen von einem privaten Absender an einen privaten Empfänger nur bis zu einem Wert von 45 Euro frei von Abgaben. Details zu den Angaben und Richtlinien, www.zoll.de

Abläufe beim Erhalt einer Sendung
Landet das Paket beim Zoll, findet der Besteller ein Benachrichtigungsschreiben der Post in seinem Briefkasten. In diesem ist nicht nur das Zollamt angegeben, bei dem die Sendung grundsätzlich innerhalb von sieben beziehungsweise zehn Kalendertagen abgeholt werden muss, sondern auch welche Unterlagen für die Zollabfertigung mitzubringen sind.

Seit Februar 2020 müssen Postsendungen nicht mehr zwingend persönlich beim Zollamt abgeholt werden. Sendungen können bis zu einem Wert von 1.000 Euro auch ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Gerade aufgrund der Corona-Pandemie kann diese Postabfertigung von zu Hause genutzt werden, um weitere persönliche Kontakte zu vermeiden und die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

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Autor:

Jo Wagner

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