Steuern
Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

Die Grundsteuererklärung muss von Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken bis zum 31. Oktober 2022 vollständig beim Finanzamt eingereicht werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023.

Das Fristende für die Grundsteuererklärung naht: Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben (Grundsteuer B). Bislang sind rund 1,5 Millionen Erklärungen eingegangen. Das sind knapp 27 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen.

Wer seine Erklärung bis Ende Oktober noch nicht abgegeben hat, sollte dies dann unverzüglich nachholen. Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023.

Informationsschreiben für Grundsteuer A kommt im Januar 2023

Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023. Darin werden unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern. Jedoch ist die Abgabe auch jetzt schon möglich. Die Erinnerungen für die Grundsteuer A folgen im zweiten Quartal 2023.

Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die Internetseite der Finanzämter Baden-Württemberg abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung – wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.

Versand von Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid bis 2024
Diejenigen, die ihre Erklärung bereits eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind bereits rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.

Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

Finanzämter Baden-Württemberg: Grundsteuer

Ministerium für Finanzen: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer

Quelle: Pressemitteilung Land BW

Autor:

Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Ausgehen & GenießenAnzeige
Karlsruhe Aktivitäten: Auch im Advent bietet die MS Karlsruhe beliebte Ausflüge an. | Foto: Thomas Adorff
2 Bilder

Karlsruhe Aktivitäten: Erlebnisse mit dem Rheinschiff

Leinen los und mit der MS Karlsruhe Sehenswürdigkeiten entdecken. Aktivitäten und Erlebnisse locken auch im Herbst und Winter. Karlsruhe Aktivitäten. Die Tage werden am Ende des Sommers immer kürzer, die Temperaturen draußen kühler. Die reizvolle Stimmung an Bord der MS Karlsruhe bleibt einzigartig. Oben auf dem Deck den zunehmend frischeren Fahrtwind zu spüren und in der Dunkelheit das Spiel der Lichter in den vorbeigleitenden Dörfer und Städte auf der badischen, pfälzischen oder elsässischen...

Wirtschaft & HandelAnzeige
Digitale PR Karlsruhe: Bruno Williams berät seine Kunden rund um Online-PR, Social Media Ads und Display Ads im Content-Umfeld der Wochenzeitung WOCHENBLATT mit wochenblatt-reporter.de und der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ mit rheinpfalz.de.  | Foto: Bruno Williams

Digitale PR Karlsruhe: Mit Mediawerk Südwest in die Zeitung

Karlsruhe: Digitale PR über Gaststätten und Geschäfte wird in der Google-Suche schnell gefunden und erscheint im Umfeld der Zeitung.  Ansprechpartner für erfolgreiche digitale Media-Lösungen in Karlsruhe ist Digital Sales Manager Bruno Williams. Er berät seine Kunden rund um Online-PR, Social Media Ads und Display Ads im Content-Umfeld der Wochenzeitung WOCHENBLATT mit ihrem Online-Portal wochenblatt-reporter.de und der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ mit ihrem Online-Portal rheinpfalz.de.  Events...

Online-Prospekte aus Karlsruhe und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ