20.000 Zuschauer ohne Maskenpflicht ab Paderborn-Heimspiel zugelassen
Mit 2G-Regel im Karlsruher Wildparkstadion

Karlsruhe. Der Karlsruher SC kann ab sofort wieder 20.000 Zuschauer ohne Maskenpflicht im Wildparkstadion empfangen. Diese Maximalauslastung ist mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg möglich, durch die der KSC seine Heimspiele unter Einhaltung der 2G-Regelung veranstalten kann.

Durch die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg kann der KSC das im Neubau befindliche Wildparkstadion unter Berücksichtigung der 2G-Regelung erstmals seit März 2020 wieder voll auslasten. Gleichzeitig fällt die Maskenpflicht komplett weg. Weiterer Vorteil durch den Umstieg auf das 2G-Optionsmodell ist die anonymisierte Nachverfolgung und damit der Wegfall der Ticketpersonalisierung. Zudem können so nun auch wieder günstigere Tagestickets für die Stehplatzbereiche verkauft werden. Gleichzeitig trägt die Umstellung auf 2G zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens bei.

Erstmalige Anwendung beim KSC findet die 2G-Regel beim kommenden Heimspiel gegen den SC Paderborn, 31.10., 13.30 Uhr.

„Nach intensiven internen Abwägungen und dem Austausch mit Gesundheitsamt, Ordnungsamt, dem Fandachverband ‚Supporters Karlsruhe 1986‘ sowie Vertretern der aktiven Fanszene haben sich Beirat und Geschäftsführung des KSC für die Einführung der 2G-Regelung entschieden. Nur so ist die Rückkehr zur Maximalauslastung und damit der nächste Schritt in Richtung Normalität möglich. Zudem macht es uns die 2G-Regelung möglich, die viel diskutierte Maskenpflicht im Stadion komplett abzuschaffen. Zuletzt kam es hier bekanntlich immer wieder zu Verstößen, die so nun der Vergangenheit angehören. Durch die Umstellung ist nun auch wieder der Tageskartenkauf von günstigeren Stehplatztickets möglich. Zudem wird die Ansteckungsgefahr im Stadion weiter reduziert“, so KSC-Geschäftsführer Michael Becker.

„Bei aller Freude über die Rückkehr zum vollen Stadion hätten wir uns von Seiten der Politik eine klarere und bundesweit einheitliche Positionierung gewünscht, anstatt die Entscheidung an die Clubs weiterzugeben und unterschiedliche Verordnungen je nach Bundesland einzuführen. Auch die weitere Möglichkeit zum Einlass mit PCR-Tests, wie es zum Beispiel in Bayern der Fall ist, hätten wir im Sinne unserer Fans begrüßt. Für eine solche Ausnahmeregelung haben wir uns im Vorfeld gegenüber den Behörden vergeblich eingesetzt. Fußball sollte für alle da sein, das ist unser übergeordnetes Ziel beim Weg in Richtung Normalität, so dass wir mit der nun getroffen Lösung auch nicht vollends zufrieden sind. Sie war jedoch unter Abwägung aller Argumente auf Basis der derzeitigen Verordnung die Beste für den KSC“, so Becker weiter.

Zutritt zum Wildparkstadion erhalten demnach ab dem kommenden Heimspiel nur vollständig geimpfte oder genesene Personen (2G-Regelung). Dies ist eine Vorgabe des Landes Baden-Württemberg, die der KSC durch die Umstellung des Modells einhalten muss. Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. Ebenso ausgenommen sind nicht impffähige Personen mit einem entsprechenden ärztlichen Attest.
Ein weiterer Vorteil der Umstellung auf die 2G-Regelung: Die Nachverfolgung muss nicht mehr über Personalisierung von Tickets erfolgen. Stattdessen findet sie einfach und anonymisiert via Luca-App, Corona-Warn-App oder Kontaktnachverfolgungsbogen statt.

Infos: Dauerkarteninhaber, welche aufgrund der neuen Regelung die Heimspiele nicht mehr besuchen können, haben selbstverständlich die Möglichkeit, Ihre Dauerkarte zurückzugeben und erhalten anteilig ihr Geld zurück. Über den genauen Prozess informiert der KSC in Kürze. Sobald eine neue Verordnung veröffentlicht wird, werden die Regelungen selbstverständlich überprüft bzw. die Zutrittsvoraussetzungen entsprechend angepasst.

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Autor:

Jo Wagner

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