Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat heute auf eine Verfassungsbeschwerde von Fridays for Future hin das Bundesklimaschutzgesetz als mit Freiheitsgrundrechten unvereinbar eingestuft. Die Bundesregierung muss nun bis Ende 2022 das "Klimaschutzgesetz bis 2030" überarbeiten. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch die angegriffenen Bestimmungen in ihren Freiheitsrechten verletzt. Denn die Vorschriften würden hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschieben.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nach den Worten von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann nicht nur ein Auftrag an die Bundesregierung, sondern auch an Länder und Kommunen, ambitionierter als bisher Klimaschutzpolitik zu machen. Im Verkehrsbereich bedeute das, die Verkehrswende engagierter umzusetzen. "Das heißt für uns: schneller zu klimafreundlichen Antrieben zu wechseln, das Angebot des Öffentlichen Verkehrs rasch ausbauen und Fuß- und Radverkehr massiv vorantreiben“, sagte der Minister. rk/ps
Mobilität der Zukunft
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