Kreisverwaltung
Fristen des Flurbereinigungsverfahrens im Weinbau im Kreis SÜW
Kreis SÜW. Die Abteilung „Veterinärwesen, Landwirtschaft und Weinbau“ der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße informiert: Für Flächen in Flurbereinigungsgebieten können die Anträge „Teil 2“ für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2024 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am Dienstag, 30. April. Zu beachten ist, dass eine Antragstellung nur im Jahr der Besitzeinweisung möglich ist.
Bedingungen
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Quellflächen (Ursprungsflächen) bereits in „Teil 1“ des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und ein positiver Rodungsbescheid erteilt wurde. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen zehn Ar (durch die Vorort-Kontrolle festgestellte Pflanzfläche) je Bewirtschaftungseinheit. Die Mindestzeilenbreite liegt bei zwei Metern. In Bodenordnungsverfahren sind auch kleinere Flächen ab einer Mindestgröße von einem Ar möglich, wenn nur eine einzige Weinbaufläche des Betriebs im Verfahrensabschnitt betroffen ist.
Erzeugern, die widerrechtlich Reben anpflanzen beziehungsweise mit Reben bepflanzte Flächen ohne Genehmigung bewirtschaften, wird keine Unterstützung gewährt. Ebenso werden Pflanzungen mit Neuanpflanzungsrechten nicht gefördert.
E-Anträge ausdrucken
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer unter wip.lwk-rlp.de elektronisch gestellt werden. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, zu unterschreiben und bis spätestens 30. April bei der Kreisverwaltung einzureichen - per Fax an 06341 940-7371, per Post an Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Thorsten Schultz, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau oder per Einwurf in den Briefkasten des Kreishauses.
Wer noch keinen WIP-Zugang hat, kann über „Neuregistrierung“ einen Antrag ausfüllen und diesen an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen unter www.suedliche-weinstrasse.de/rebpflanzungen die Richtlinie sowie die Antragsunterlagen zum Download bereit.
Wer in den Jahren 2021 bis 2023 eine Förderung im Rahmen der Umstrukturierung (WMO) erhalten hat, ist dazu verpflichtet, den „Gemeinsamen Antrag Agrarförderung“ bis zum 15. Mai bei der Kreisverwaltung einzureichen. Auf Grundlage des Antrags können dann Konditionalitäten-Prüfungen in den Betrieben erfolgen.
Weitere Informationen
Nähere Informationen bei Thorsten Schultz (Umstrukturierungsförderung, Mehrgefahrenversicherung), Telefon 06341 940-371, E-Mail: Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de. red
Autor:Sabine Meyerhöffer aus Landau |
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