Hochwasserschutz
Stadtrat verabschiedet Vorsorgekonzept für ganz Landau
Landau. Der Landauer Stadtrat hat am 23. Januar das neue Hochwasservorsorgekonzept verabschiedet. Es ist seit 2019 unter Federführung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau (EWL) von einem Karlsruher Ingenieurbüro erarbeitet worden - in Zusammenarbeit mit zahlreichen Fachbehörden und Verbänden aus Stadt und Region. „Für eine solche Aufgabe ist es wichtig, alle Betroffenen mit ins Boot zu nehmen“, betont Dominik Geißler, Oberbürgermeister der Stadt Landau. „Neben den beteiligten Ämtern, den Versorgungs- und Entsorgungs-Unternehmen, der Landwirtschaftskammer sowie dem Bauern- und Winterverband sind das auch die Anwohnerinnen und Anwohner.“ Und Bürgermeister Lukas Hartmann, Verwaltungsratsvorsitzender des EWL, ergänzt: „Im Jahr 2018 haben drei starke Regenereignisse Überflutungen mit Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur im Landauer Stadtgebiet verursacht. Einen umfassenden Schutz gegen solche Ereignisse kann es sicherlich nicht geben. Umso wichtiger ist deshalb, die größten Risiken zu kennen und die Folgen zu minimieren. Diesen risikobasierten Ansatz verfolgt das neue Hochwasservorsorgekonzept.“
Aktuelle Karten für die Analyse
Für das Konzept wurde Landau in 13 Bezirke eingeteilt - die acht Stadtteile und fünf Teilgebiete in der Kernstadt. Vom EWL organisiert, begann danach ein mehrstufiger Prozess. „Zunächst hat das Ingenieurbüro die Ist-Situation analysiert, auf Basis von Kartenmaterial, etwa zu Hochwassergefahren und Starkregengefährdung. Auch bestehende Unterlagen zu vergangenen Schadensfällen wurden mit einbezogen“, erläutert Bürgermeister Lukas Hartmann. Bei Begehungen vor Ort wurden zudem kritische Punkte wie Brücken, Verrohrungen, Engstellen sowie problematische Abflusswege und Tiefpunkte erfasst. Seit Ende 2023 stehen für die Analyse zudem vom Land Rheinland-Pfalz erarbeitete, detaillierte und aktualisierte Kartenwerke zur Verfügung. Diese sogenannten „Sturzflutgefahrenkarten aus Visdom“, sagt der EWL-Vorstandsvorsitzende Bernhard Eck, „haben eine Auflösung von ein mal ein Meter und berücksichtigen zudem dreidimensional Gebäude, Durchlässe und Brücken. Zudem machen sie quantitative Aussagen über maximale Fließgeschwindigkeiten und Wassertiefen.“
Risikobewertung für Infrastruktur
Auf Basis dieser Informationen sowie aus den Ergebnissen von Defizitanalysen, öffentlichen Ortsbegehungen und Bürgerworkshops entstand ein „Örtliches Hochwasservorsorgekonzept“ für die 13 Bezirke. „Es enthält neben detaillierten Risikobewertungen, insbesondere für wichtige öffentliche Infrastruktur wie etwa Krankenhäuser, Feuerwehr, Schulen, Kindergärten und verkehrswichtige Straßen, auch Vorschläge für problemlösende Maßnahmen“, erklärt Lukas Hartmann. Zu diesem Maßnahmen-Katalog gehörten die Informationsvorsorge, das Krisenmanagement mit Alarm- und Einsatzplänen sowie der Unterhalt vorhandener Gräben, Bauten, wie Durchlässe und Rückhaltebecken. „Dazu kommt das Ausweisen von Notfall-Überflutungsflächen und die mögliche Umgestaltung von Gewässern oder neue Baumaßmaßnahmen im Kanalsystem, ergänzt der der EWL-Verwaltungsratsvorsitzende. „Dabei ist der Unterhalt bestehender Einrichtungen gegenüber Neubauten aber immer priorisiert.“
„Kraft des Wassers verteilt sich in der Fläche“
Eine wichtige Erkenntnis aus den Untersuchungen zur Hochwasservorsorge ist: In Landau ist die Gefährdungslage durch Überflutungen deutlich geringer als etwa im Ahrtal. „Es gibt bei uns keine engen Täler, die Kraft des Wassers verliert sich in der Fläche“ erläutert Lukas Hartmann. Die maximalen Überflutungshöhen lägen bei einem extremen Hochwasserereignis, mit der 1,5-fachen Wassermenge eines 100-jährlichen Ereignisses, meist im Bereich unter einem Meter. Dabei erreichen die Fließgeschwindigkeiten nicht die kritischen Werte, die zu einem Einsturz eines standsicher errichteten Gebäudes führen. Das höchste Risiko für Überflutungen gibt es in den Landauer Stadtteilen Godramstein, Queichheim sowie in der stark versiegelten Kernstadt.
„Ein Hochwasservorsorgekonzept zu erstellen, bedeutet auch Öffentlichkeit herzustellen und zu privater Vorsorge zu informieren“, betont Oberbürgermeister Dominik Geißler. Denn der Schutz von Gebäuden vor Einwirkungen aus Starkregen sei nur teilweise eine öffentliche Aufgabe. Die Kanalisation ist aus verschiedenen Gründen nur auf Starkregen der Klassen 1 bis 2 ausgelegt. Bei Starkregen der Klassen 3 bis 5 wird (soweit möglich) versucht, Niederschlagswasser in der Fläche zurückzuhalten. Da, wo das nicht möglich ist und bei allen außergewöhnlichen und länger andauernden Starkregen der Klassen 6 bis 12, greift nur noch die Katastrophenvorsorge. Hierbei sind auch die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, selbst Vorsorge zur Schadensminderung zu treffen. Wie diese geschehen kann, etwa durch den Einbau von Rückstausicherungen oder das Absichern von Lichtschächten, darüber können sich die Landauerinnen und Landauer beim EWL in der Abteilung Grundstückentwässerung informieren. red
Autor:Sabine Meyerhöffer aus Landau |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.