Bundestags- und Landratswahl
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht im Kreis SÜW
Kreis SÜW. Der Landkreis Südliche Weinstraße und die sieben Verbandsgemeinden im Kreis SÜW suchen für die Bundestagswahl sowie für die Landratswahl, die voraussichtlich beide am 23. Februar stattfinden werden, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Der Landrat ruft die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis SÜW dazu auf, sich an diesem Tag zu engagieren: „Wahlhelferinnen oder -helfer haben eine zentrale Rolle in unserer Demokratie. Bitte helfen Sie mit, die Wahlen ordnungsgemäß durchzuführen und unsere Verwaltungskräfte darin zu unterstützen, dass alles nach den geltenden rechtlichen Vorgaben abläuft.“
Eigentlich war der Termin für die Landratswahl für April vorgesehen gewesen. „Mit dem vorverlegten Termin müssen die meisten Bürgerinnen und Bürger in SÜW nicht in wenigen Wochen nochmals zur Wahlurne“, erläutert Landrat Dietmar Seefeldt die Gründe für die von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigte Zusammenlegung, über die der Kreistag SÜW am 16. Dezember abstimmen wird. Ausnahmen seien die Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels und Maikammer, wo zu einem späteren Zeitpunkt jeweils die Wahl zur Bürgermeisterin beziehungsweise zum Bürgermeister ansteht. Ein weiterer Vorteil der Zusammenlegung: Die vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssten nicht erneut einberufen werden. „Alles in allem können die Kosten durch einen gemeinsamen Wahltermin erheblich reduziert werden“, so Seefeldt.
Wahlhilfe für Bundestagswahl
Wichtig zu wissen: Der Landkreis SÜW ist ausschließlich für die Auszählung der Briefwahlstimmen für die Bundestagswahl verantwortlich. Heißt also: Wer sich bei der Kreisverwaltung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer meldet, wird bei einem Briefwahlvorstand der Bundestagswahl eingesetzt. Der Ort der Auszählung wird voraussichtlich innerhalb der Verbandsgemeinde Herxheim sein.
Ansprechstelle ist das bei der Kreisverwaltung angegliederte Wahlamt, telefonisch erreichbar unter 06341 940-147 beziehungsweise -148 oder per E-Mail an wahlen@suedliche-weinstrasse.de
Vorkenntnisse für den Wahldienst sind nicht notwendig, da die Wahlvorsteherinnen und -vorsteher, die Schriftführerinnen und -führer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter vorab geschult werden. Alle Wahlhelfenden werden für ihren Einsatz mit einem Erfrischungsgeld entschädigt.
Wahlhilfe für Landratswahl
Die Stimmen zur Landratswahl - sowohl die bei der Briefwahl als auch bei der Urnenwahl abgegebenen - werden von den sieben Verbandsgemeinden im Kreis SÜW ausgezählt. Wer sich also bei der Auszählung der Stimmen für die Landratswahl beteiligen möchte, kann sich bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung melden und wird dann in einem Brief- beziehungsweise Urnenwahlvorstand in der Verbandsgemeinde eingesetzt, in der sie oder er wohnt.
Fristen für die Wahlen
Wahlvorschläge für die Landratswahl sowie Angaben zur Beseitigung wesentlicher formaler Mängel können bis Montag, 6. Januar 2025, um 18 Uhr beim Wahlamt in der Kreisverwaltung eingereicht werden. Der Kreiswahlausschuss entscheidet voraussichtlich am Freitag, 10. Januar, um 10 Uhr über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Landratswahl.
Für die Bundestagswahl können Wahlvorschläge sowie Angaben zur Beseitigung wesentlicher formaler Mängel bis Montag, 20. Januar 2025, um 18 Uhr eingereicht werden. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss voraussichtlich am Freitag, 24. Januar, um 10 Uhr. red
Autor:Sabine Meyerhöffer aus Landau |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.