Wahlinformationen für Landau: Bundestagswahl und Straßenumbenennung
Landau. Am 23. Februar wird in Landau gewählt – und abgestimmt. An diesem Datum findet nicht nur wie überall in Deutschland die Bundestagswahl statt; die Landauerinnen und Landauer stimmen auch beim Bürgerentscheid über die Frage ab, ob die Kohl-Larsen-Straße, die Hindenburgstraße und die Hans-Stempel-Straße weiter ihre bisherigen Namensgeber ehren sollen oder nicht. Die Stadtverwaltung informiert im Vorfeld jetzt über den Ablauf und die Besonderheiten der Wahl und der Abstimmung.
Wichtig: Die Abstimmungsbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid werden bereits in den kommenden Tagen versandt; die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl folgen aufgrund von verschiedenen deutschlandweit vorgegebenen Fristen ab dem 20. Januar. Auch die Abstimmungsunterlagen zum Bürgerentscheid und die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl werden an alle, die sie beantragt haben, getrennt versendet. Die Stadtverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger darum, dies zu beachten.
Sie macht außerdem darauf aufmerksam, dass die Zeitspanne für Briefwählerinnen und Briefwähler bei der Bundestagswahl recht kurz ist, da Briefwahlunterlagen – erneut aufgrund von verschiedenen deutschlandweit vorgegebenen Fristen – erst ab Anfang Februar versandt werden können.
Die wichtigsten Infos im Detail
Bürgerentscheid
Für den Bürgerentscheid werden die Abstimmungsbenachrichtigungen – also die Aufrufe und die Berechtigungen zur Abstimmung – bis einschließlich 13. Januar versendet. Wer nach dem 15. Januar noch keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt abstimmungsberechtigt zu sein, soll sich bitte bei der Stadtverwaltung Landau melden. Das geht per E-Mail an wahlen@landau.de oder telefonisch unter 06341 131104.
Ab Montag, 13. Januar, öffnet das Abstimmungsbüro im Rathaus. Hier können Bürgerinnen und Bürger bis einschließlich Freitag, 21. Februar, Abstimmungsunterlagen für den Bürgerentscheid beantragen oder auch direkt ihre Stimme abgeben. Das Abstimmungsbüro befindet sich in Zimmer 8 im Erdgeschoss des Rathauses und ist montags bis freitags von 8:30 bis 12 Uhr, montags bis mittwochs zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet.
Der Versand der Abstimmungsunterlagen – vergleichbar mit den Briefwahlunterlagen bei Wahlen – erfolgt ab dem 13. Januar direkt nach Beantragung.
Außerdem ist es selbstverständlich auch beim Bürgerentscheid möglich, genau wie bei der Bundestagswahl am Wahltag selbst vor Ort im Wahllokal abzustimmen. In Landau gibt es für die anstehende Abstimmung/Wahl 17 Wahllokale in der Kernstadt und zehn in den Ortsteilen. Insgesamt sind rund 38.500 Landauerinnen und Landauer abstimmungs- bzw. wahlberechtigt. Am Wahltag werden zuerst die Bundestagswahl und dann der Bürgerentscheid ausgezählt. Die Ergebnisse werden in einer Präsentation im Ratssaal des Rathauses gezeigt.
Bundestagswahl
Für die Bundestagswahl erhalten die Landauerinnen und Landauer ihre Wahlbenachrichtigungen in der Zeit von 20. Januar bis 24. Januar. Wer nach dem 28. Januar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, soll sich bitte beim Wahlamt der Stadt Landau melden. Das geht per E-Mail an wahlen@landau.de oder telefonisch unter 06341 131104.
Das Briefwahlbüro öffnet ebenfalls ab Montag, 13. Januar. Öffnungszeiten und Ort stimmen mit denen des Abstimmungsbüros für den Bürgerentscheid überein. Wichtig: Die Mitarbeitenden vor Ort merken den Wahlschein vor; der Versand der Briefwahlunterlagen kann aber, wie erläutert, erst ab Anfang Februar erfolgen. Auch vor Ort im Briefwahlbüro gewählt werden kann erst, wenn nach Ablauf der Fristen die Stimmzettel von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz vorliegen.
Weitere Informationen
Über das Procedere bei der anstehenden Wahl und Abstimmung informiert die Verwaltung auf www.landau.de/wahlen. Wer sich inhaltlich über den Bürgerentscheid informieren möchte, wird auf https://mitredeninLD.de fündig. red
Autor:Katharina Wirth aus Herxheim |
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