Erinnerungsschreiben
Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt Landau
Landau. Leerstehenden oder zweckentfremdeten Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zuführen: Das ist das Ziel der Zweckentfremdungsverbotssatzung, die die Stadt Landau zu Beginn dieses Jahres eingeführt hat. Im Januar erhielten alle Wohnungseigentümer bereits ein Schreiben der Stadt mit dem Aufruf, Leerstände und Zweckentfremdungen zu melden. Ein Erinnerungsschreiben, das in den kommenden Tagen an alle versendet wird, die noch nicht reagiert haben, macht deutlich: ALLE Wohnungseigentümer sind verpflichtet, sich an dieser Datenerhebung zu beteiligen – auch wenn sie keinen leerstehenden oder zweckentfremdeten Wohnraum ihr Eigen nennen.
Oberbürgermeister Dominik Geißler: „Eine der großen Herausforderungen unserer Zeit ist das Bereitstellen von Wohnraum für alle Menschen. Auch bei uns in Landau ist der Wohnungsmarkt angespannt. Mit ein Grund: Viele Wohnungen werden nicht als solche genutzt. Um Leerstand und Zweckentfremdung zu bekämpfen, haben wir zu Beginn dieses Jahres eine Zweckentfremdungsverbotssatzung eingeführt. Unser Ziel ist es, dass möglichst viele Wohnungen als solche genutzt werden und damit den Menschen in unserer Stadt als dringend benötigter Wohnraum zu Verfügung stehen.“
Beantwortung online
Wer sich noch nicht an der Datenerhebung beteiligt hat, kann das bis zum 18. April nachholen. Wohnungseigentümer gelangen über einen QR-Code auf dem Informationsschreiben oder direkt über die Webseite www.landau.de/zweckentfremdung schnell und unkompliziert zu einer extra eingerichteten Online-Plattform.
Beantwortung mit Hilfe des Stadtbauamtes
Wer nicht fit ist im Umgang mit dem Internet und auch niemanden kennt, der helfen kann, bekommt im Stadtbauamt Unterstützung. Die Ansprechpartner sind unter 06341 13-6803, 06341 13-6804 beziehungsweise 06341 13-6815 zu erreichen.
Rückfragen werden auch per E-Mail beantwortet
Per E-Mail beantwortet das Stadtbauamt Rückfragen unter zweckentfremdung.stadtbauamt@landau.de.
Wer nicht antwortet bekommt gebührenpflichtige Bescheide
Die Stadt weist darauf hin, dass ALLE Wohnungseigentümer gemäß der Zweckentfremdungsverbotssatzung verpflichtet sind, Meldung zu machen. Wer keinen leerstehenden oder zweckentfremdeten Wohnraum besitzt – also auch, wer die eigene Wohnung oder das eigene Haus selbst nutzt! – kreuzt im Fragebogen einfach „Nein“ an. Weitere Angaben zur Wohnung sind dann nicht erforderlich. Wer einen Leerstand oder eine Zweckentfremdung meldet, wird von Mitarbeitern des Stadtbauamts kontaktiert, um das weitere Verfahren abzustimmen. Erste Beratungen haben bereits stattgefunden. Wichtig: Sollten sich Wohnungseigentümer auch nach der Erinnerung nicht an der Datenerhebung beteiligen, erlässt die Verwaltung zur Durchsetzung der Auskunftspflicht gebührenpflichtige Bescheide.
Die komplette Zweckentfremdungsverbotssatzung ist auf www.landau.de/stadtrecht zu finden. red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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