Was tun mit meiner Photovoltaik-Ü20-Anlage?
Energieberatung in Landau
Landau. Im 21. Betriebsjahr endet für alle Photovoltaik-Anlagen die Fördervergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Der Netzbetreiber muss den Strom jedoch auch von Anlagen abnehmen, die älter als 20 Jahre sind und eine entsprechende Vergütung bezahlen. Diese hängt vom Börsenstrompreis ab und beträgt etwa drei bis acht Cent pro Kilowattstunde. Wird nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an der Photovoltaik-Anlage verändert, erhalten die Betreiber diese Anschlussvergütung automatisch – abzüglich einer Pauschale für die Vermarktung des Stroms.
In vielen Fällen ist es aber sinnvoll, die alte Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen und nur den überschüssigen Solarstrom ins Netz einzuspeisen. Denn für jede erzeugte Kilowattstunde, die im Haushalt verbraucht wird, muss weniger teurer Strom aus dem Stromnetz bezogen werden.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale informieren kostenlos und unabhängig zu den Möglichkeiten rund um das Thema Photovoltaik.
Energieberater in Landau
Der Energieberater hat am Mittwoch, 6. November, von 12.15 bis 16 Uhr Sprechstunde in Landau in der Verbandsgemeindeverwaltung (Haus 2 - Neubau), An 44 Nr. 31. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Voranmeldung unter Telefon 06341 1430 ist notwendig.
Kostenloses Energietelefon
Energietelefon der Verbraucherzentrale: 0800 60 75 600 (kostenfrei), montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr. red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.