Verbot von Feuerwerk, Alkohol & Ansammlungen: Silvester-Regeln in Mannheim
Mannheim. Die Stadt Mannheim hat eine Allgemeinverfügung für die Silvesternacht beschlossen. Diese regelt vor allem das Geschehen an markanten Punkten in der Innenstadt. Die komplette Verfügung ist hier nachzulesen: www.mannheim.de
Die Allgemeinverfügung gilt von Freitag, 31. Dezember, 15 Uhr, bis Samstag, 1. Januar, 9 Uhr. Sie verbietet im Bereich der Kurpfalzbrücke und der Wasserturmanlage inklusive Plankenkopf drei Dinge:
- Es ist verboten, Alkohol auszuschänken und zu konsumieren.
- Ansammlungen von mehr als zehn Personen sind untersagt
- Es ist verboten, Pyrotechnik wie beispielsweise Feuerwerk abzubrennen
- Als Verkehrs- und Begegnungsflächen, auf denen nach § 17b Absatz 1 CoronaVO der Ausschank und Konsum von Alkohol verboten ist, werden die folgenden Straßen und Plätze festgelegt
- Als Verkehrs- und Begegnungsflächen, auf denen nach § 17b Absatz 2 CoronaVO das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im Sinne des § 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz untersagt ist, werden die folgenden Straßen und Plätze festgelegt:
- Als Verkehrs- und Begegnungsflächen, auf denen nach § 17b Absatz 3 CoronaVO das Verweilen von Gruppen und Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt ist, werden die folgenden Straßen und Plätze festgelegt:
- Wasserturmanlage
- Plankenkopf O7/P7
- Kurpfalzbrücke
Diese Allgemeinverfügung ist ab dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, bis 1. Januar 2022, 9 Uhr, wirksam.
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
Webseite von Kim Rileit | |
Kim Rileit auf Facebook | |
Kim Rileit auf Instagram |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.