Änderung der entsprechenden Corona-Verordnung
Ferien-Angebote starten
Baden-Württemberg. Ferienlager, Ferienprogramme und ähnliche Angebote für Kinder und Jugendliche können ab dem 1. Juli starten. Eine Änderung der entsprechenden Corona-Verordnung (CoronaVO Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit) kündigte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Mittwoch, 9. Juni, in einer aktuellen Debatte des Landtags an. Auch für die Tagesangebote gibt es vor dem Hintergrund sinkender Infektionszahlen weitere Erleichterungen.
„Monatelang konnten viele Angebote für Kinder und Jugendliche nur eingeschränkt stattfinden. Das ändert sich jetzt“, so Minister Lucha. „Wir werden die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit mit der kommenden Verordnung mutig, sicher und weitreichend öffnen. Was in diesem Sommer mit Schnelltests und Impfung möglich ist, machen wir auch möglich – und vertrauen hier auf das Engagement und die Umsicht der Projektverantwortlichen. Kinder und Jugendliche mussten während der Pandemie oft zurückstecken, deshalb sind weitreichende, aber auch sichere Öffnungen in diesem Bereich nur konsequent.“
In Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 sollen auch Angebote mit Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts für getestete, genesene oder geimpfte Personen wieder möglich sein und bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 noch weiter ausgebaut werden können. Mit der Änderung der Verordnung wird darüber hinaus eine neue Inzidenz-Grenze kleiner/gleich 10 eingeführt. Diese sieht weitgehendste Öffnungen vor. In Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 werden die offenen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit zugelassen. Auch Angebote mit Übernachtung im eigenen Haushalt werden in Bezug auf getestete, genesene oder geimpfte Beteiligte weiter geöffnet. Damit können Ferienlager, Stadtranderholungen und Ferienprogramme unter Beachtung von Hygieneregeln je nach Ausgestaltung und Infektionslage in Stufen von 60, 120, 240 und sogar bis zu 360 Teilnehmende und Betreuungskräfte stattfinden.
Die konkreten Regelungen sollen voraussichtlich mit der geänderten CoronaVO Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit veröffentlicht werden. ps
Weitere Informationen:
Weitere Informationen gibt es unter www.sozialministerium-bw.de
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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