Keine Kompromisse bei den Reifen - Bei Schnee-, Eis- und Reifglätte ist wintertaugliche Bereifung vorgeschrieben
Im Oktober beginnt die Winterreifen-Saison
Winterreifen. „Wer auch im Winter jederzeit und in allen Regionen sicher ans Ziel kommen will, sollte bei den Reifen keine Kompromisse machen“, erklärt Christian Koch, Reifensachverständiger bei DEKRA, zur anstehenden Wechselsaison. „Die Reifen sind die einzige Verbindung des Fahrzeugs zur Straße. Wintertaugliche Reifen sind in der kalten Jahreszeit daher unverzichtbar.“
Selbst wenn die Temperaturen im Zuge des Klimawandels ansteigen: Schnee, Glatteis oder Reifglätte können jederzeit und überraschend auftreten, wie in der vergangenen Wintersaison zu beobachten war. „Für Einsätze auf winterlichen Straßen gibt es zu Winterreifen keine Alternative“, betont Koch.
Bessere Traktion und kürzere Bremswege
Ein spezielles Profil mit mehr Profilrillen und Lamellen in den Profilblöcken verleiht Fahrzeugen mit Winterreifen eine deutlich bessere Traktion und kürzere Bremswege auf winterlich glatten Straßen als mit Sommerpneus. Spezielle, kälteflexible Gummimischungen sorgen überdies für guten Grip, auch bei niedrigen Temperaturen.
„Ein Reifen kann seine Leistungsfähigkeit aber nur dann ausspielen, wenn er eine ausreichende Profiltiefe aufweist“, betont der Reifensachverständige. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe in Deutschland beträgt 1,6 Millimeter, DEKRA empfiehlt jedoch, eine Profiltiefe von mindestens 4,0 Millimetern bei Winterreifen nicht zu unterschreiten.
Performance nur mit Profil
„Insbesondere die Leistungsfähigkeit bei Aquaplaning und Schneegriff lässt bei geringer Profiltiefe zu wünschen übrig. Auch der beste Reifen greift mit 1,6 Millimetern schlechter als mit vier Millimetern Profil.“ Achtung, Winterurlauber: In Österreich erfüllt ein Winterreifen mit weniger als vier Millimetern Profil nicht die Winterreifenpflicht. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
„Situative Winterreifenpflicht“ in Deutschland
In Deutschland gilt eine „situative Winterreifenpflicht“. Das bedeutet: Bei winterlichen Straßenbedingungen müssen Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet sein. Das gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Als wintertauglich gelten seit Anfang 2019 nur noch Reifen, die das Piktogramm „Berg mit Schneeflocke“ tragen. Es löst das M+S-Zeichen ab und wird nur nach Bestehen eines Vergleichstests vergeben.
Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt im Flensburger Fahrerlaubnisregister, bei Behinderung anderer erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. ps
Autor:Laura Seezer aus Mannheim |
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