"Wir müssen den strafrechtlichen Schutz der Intimsphäre und Sicherheit von Frauen und Mädchen im Öffentlichen Raum verbessern“
Justizminister aus Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen für Strafbarkeit des "Upskirting"
Baden-Württemberg/Bayern/Nordrhein-Westfalen. „Upskirting“ – das unbefugte Fotografieren unter Röcke und Kleider von Frauen und Mädchen – soll unter Strafe gestellt werden. Darauf haben sich Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf, Bayerns Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich und Nordrhein-Westfalens Minister der Justiz Peter Biesenbach am Rande der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister im schleswig-holsteinischen Travemünde verständigt. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bereitet derzeit gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf für eine entsprechende Bundesratsinitiative vor.
Justizminister Guido Wolf sagte: „Es freut mich sehr, dass auch meine Kollegen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen für eine strafrechtliche Sanktionierung des sog. „Upskirting“ eintreten. Das „Upskirting“ ist ein beschämender und verletzender Eingriff in die Intimsphäre der betroffenen Frauen. Wir wollen, dass sich Frauen und Mädchen im Öffentlichen Raum frei bewegen und selbstbestimmt kleiden können. Dazu müssen wir einen strafrechtlichen Schutz vor voyeuristischen Bilderjägern schaffen. Ein entsprechender Straftatbestand würde es auch der Polizei vor Ort erleichtern, gegen die Täter vorzugehen, etwa die Personalien aufnehmen, einen Platzverweis zu erteilen und ggf. den Fotoapparat oder das Handy zu beschlagnahmen.“
Mit Blick auf die geplante Bundesratsinitiative betont Bayerns Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: „Besonders verletzend für Frauen ist es, wenn die Fotos im Internet veröffentlicht werden, wie es beim ‚Upskirting‘ zum Teil der Fall ist. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass Fotografieren und Filmen unter den Rock auch im öffentlichen Raum strafbar ist. Bayern hat bereits im Jahr 2014 auf diese Schutzlücke im Strafrecht hingewiesen. Der Bundesgesetzgeber hat bis heute nicht reagiert. Deshalb werden wir einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen.“
Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach ergänzte: „Bei der gegenwärtigen Rechtslage hängt das Vorliegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von eher zufälligen Sachverhaltsumständen ab. Ich unterstütze daher den Vorstoß, eine klare Gesetzeslage zu schaffen, denn Upskirting ist immer ein als demütigend und verletzend empfundener Eingriff in die Privatsphäre von Frauen. Eine eigene Verbotsnorm kann hier ein eindeutiges Zeichen der Unterstützung sein.“ ps
Weitere Hinweise:
Nach geltendem Recht sind entsprechende Aufnahmen in der Regel nicht strafbar. Etwas Anderes würde nur gelten, wenn sich das Opfer in einer Wohnung aufhält und die unbefugte Bildaufnahme deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzte. Eine Strafbarkeit des sog. „Upskirtings“ ist daher nicht gegeben, wenn die Tat (wie wohl in der Regel) außerhalb von besonders geschützten Räumen begangen wird. Eine Online-Petition zweier junger Frauen, die eine Strafbarkeit des „Upskirtings“ fordert, wurde bereits von über 50.000 Unterstützern unterschrieben.
Autor:Laura Seezer aus Mannheim |
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