Kreishaus-Neubau in Schifferstadt?
Gebäude am Europaplatz zu eng und zu alt
Rhein-Pfalz-Kreis. Zieht die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises aus Ludwigshafen weg und dafür in den Landkreis? Landrat Clemens Körner schmiedet schon eine ganze Weile Umzugspläne. Das Kreishaus soll in den Kreis. Was vor zwei Jahren mit einer vagen Idee begann, wird so langsam konkreter: Ein 70-seitiges Gutachten soll beim Innenministerium, bei der ADD und beim Rechnungshof die Grundlage für den Umzug legen. Denn das Gutachten soll belegen, dass Neubau und Umzug des Verwaltungssitzes sich letzten Endes rechnen, weil sie zirka 25 Prozent günstiger sind als Sanierung und Erweiterung des Kreishauses am Ludwigshafener Europaplatz. Zirka 45 Millionen Euro veranschlagt der Gutachter an Kosten für das Projekt.
In dem Bau am Europaplatz, der seit 1988 Sitz der Kreisverwaltung ist, war es zuletzt eng geworden: Rund 650 Menschen arbeiten bei der Kreisverwaltung, doch es fehlt Platz für 44 Arbeitsplätze. Die Zulassungsstelle ist im Keller untergebracht, das Gesundheitsamt ausgelagert. Das mehr als 30 Jahre alte Gebäude bedarf außerdem einer Sanierung. Und vor der Tür droht auf Jahre die Hochstraßen-Großbaustelle für Unbill aus Lärm, Staub und Erschütterung zu sorgen. Falls das Land sein Okay zu den Neubauplänen gibt, dann soll noch in diesem Jahr geklärt werden, wo das neue Kreishaus entsteht. Außer einem Umzug innerhalb Ludwigshafens kommt dann - so macht es das Innenministerium zur Auflage - nur noch das Mittelzentrum Schifferstadt als künftiger Standort in Frage. Zwei mögliche Standorte in Schifferstadt wurden daher im Gutachten untersucht.
Für den Umzug müssten dann allerdings noch die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, denn laut Paragraf zwölf des dritten Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz ist der Sitz der Kreisverwaltung Ludwigshafen. Gut, zum Zeitpunkt der Verwaltungsreform Ende der Sechziger Jahre hieß der Kreis auch noch Ludwigshafen; erst 2004 wurde er in Rhein-Pfalz-Kreis umbenannt. Nach der Landkreisordnung kann das Land den Sitz einer Kreisverwaltung mittels Rechtsverordnung ändern, wenn Gründe des Allgemeinwohls das erfordern. Der Landkreises müsste also beim Land einen Antrag auf Änderung des Sitzes stellen, um von Ludwigshafen nach Schifferstadt umziehen zu können.
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