Die Polizei warnt
Wenn der Onlineshop nach der Überweisung offline geht

Geld bezahlt, aber die Ware bleibt aus? Es kommt leider immer öfter vor, dass scheinbare Schnäppchen im Netz sich als dreister Internetbetrug herausstellen. | Foto: Free-Photos/Pixabay
  • Geld bezahlt, aber die Ware bleibt aus? Es kommt leider immer öfter vor, dass scheinbare Schnäppchen im Netz sich als dreister Internetbetrug herausstellen.
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Speyer/Rhein-Pfalz-Kreis. Erneut wurden der Polizei mehrere Fälle von Internet-Betrug in Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis angezeigt: Bereits am 30. Dezember bestellte ein 18-Jähriger über einen Onlineshop eine Playstation 4 für 254 Euro. Trotz Überweisung des Kaufbetrags erfolgte keine Auslieferung der Ware. Nachträgliche Kontaktversuche bei dem Onlineshop - der inzwischen nicht mehr aufrufbar war - verliefen ohne Erfolg.

Ebenfalls einen finanziellen Schaden entstand einem 35-Jährigen, der am 6. Januar im Internet einen Sodastream bestellte und hierfür 60 Euro auf ein spanisches Konto überwies. Er stellte nachträglich fest, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Einem 45-Jähriger fiel am 4. Januar auf, dass Unbekannte über seinen Account ein IPone12 für 1.230 Euro bestellt hatten und als Auslieferungsadresse einen Paketshop angaben. Da der Betrug rechtzeitig erkannt wurde, konnte der Geschädigte Kontakt zum Verkäufer herstellten und so die Auslieferung stoppen. Über Facebook bestellte eine 45-Jährige am 4. Januar eine Playstation 5 für 500 Euro. Auch ihr wurde die Ware nach Überweisung des Kaufpreises nicht zugesandt.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass unseriöse Anbieter und Kriminelle die Möglichkeiten des Internets immer wieder für ihre Machenschaften nutzen. Über so genannte Fake-Shops wird minderwertige Ware zu überhöhten Preisen verkauft oder die Ware gar nicht erst ausgeliefert. Oft werden Lieferschwierigkeiten vorgetäuscht, um Betroffene daran zu hindern, bereits getätigte Überweisungen rückgängig zu machen.

Auch über bekannte Verkaufsplattformen wie beispielsweise Quoka oder Ebay-Kleinanzeigen kommt es immer wieder zu solchen Betrügen, bei denen die Verkaufsplattformen nach Überweisung des Kaufbetrags für den Käufer nicht mehr erreichbar sind. Die Polizei rät deshalb von Spontankäufen vermeintlicher Schnäppchen im Internet ab.

Käufer sollten sich vorab immer über den Händler informieren, indem Sie den Namen des Shops in eine Suchmaschine eingeben. Oder aber sie erkundigen sich bei der Verbraucherzentrale. Kostenfreie Programme wie "Web of Trust" oder "Abzockschutz" zeigen die bekanntesten Fake-Shops im Internet auf. Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug schützen. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Auf Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard sollte man verzichten. Weitere Hinweise und Tipps gibt es unter www.polizei-beratung.de pol

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Cornelia Bauer aus Speyer

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