Lockdown in Speyer
Klage gegen Ladenschließung vorerst gescheitert
Speyer. Peter Bödeker, Einzelhändler in Speyer, hat versucht, juristisch gegen die Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel vorzugehen - auch stellvertretend für die Speyerer Leistungsgemeinschaft Das Herz Speyer, der als Verein diese Möglichkeit versagt bleibt. Gestern hat das Verwaltungsgericht in Neustadt entschieden: Bödeker scheitert zwar zunächst mit seinem Vorhaben, eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren zu erreichen, und damit seine beiden Läden öffnen zu dürfen, aber das Gericht teilt in seinem 26-seitigen Beschluss viele der Bedenken des Einzelhändlers und will zu einem späteren Zeitpunkt und mit zusätzlichen Informationen eventuell anders entscheiden.
Bedenken an der Verhältnismäßigkeit
Das Gericht sieht die Antragsgegnerin - in diesem Fall die Stadt Speyer - in der Pflicht, zumindest abzuwägen, ob die Vorlage von negativen Testergebnissen in Kombination mit einer stringenten Kontaktnachverfolgung via App nicht eine ebenso große Wirkung zukommen könnte wie die alleinige Regelung von Schutzmaßnahmen über die 7-Tage-Inzidenz. Eventuell könnten hier mildere Mittel gleich effektiv sein. Dies vermöge die Kammer allerdings im Augenblick nicht zu entscheiden. Die Bedenken an der Verhältnismäßigkeit würden es daher derzeit nicht rechtfertigen, dem Eilantrag zu entsprechen.
Nach Auffassung des Vorsitzenden der Leistungsgemeinschaft verstoßen die Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil etwa in Super- oder Drogeriemärkten auch Sortimente verkauft werden, deren Vertrieb dem Fachhandel derzeit versagt bleibt oder streng reglementiert wird, obwohl Hygieneauflagen hier wie dort eingehalten werden könnten. Peter Bödeker hat angekündigt, das Gericht erneut um eine Entscheidung bitten zu wollen, sobald das aufgrund der Situation auf den Intensivstationen moralisch vertretbar sei. Zunächst will er aber ein Stimmungsbild bei den Mitgliedern der Leistungsgemeinschaft einholen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.