Mehr Geld: Pflegebedürftige & Pflegende
Änderung für 2024
Pflege. Mit dem am 1. Juli dieses Jahres inkraftgetretenen Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz soll die soziale Pflegeversicherung stabilisiert, Pflegebedürftige und deren Angehörige entlastet werden
.
Zum 1. Januar 2024 wird sich einiges ändern: So steigen Pflegesachleistungen und Pflegegeld um jeweils fünf Prozent. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad zwei, die daheim unentgeltlich von Ehrenamtlichen, Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. „Der Begriff Pflegesachleistungen ist irreführend, denn dabei handelt es sich um Dienstleistungen in der ambulanten Pflege, wie die Unterstützung bei der Körperpflege oder beim Anziehen“, so Philipp Geisberger, „Barmer“-Geschäftsführer in Karlsruhe.
Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen erhalten ab Januar höhere Leistungszuschläge zum Eigenanteil für die reine Pflege. Pflegegrade zwei bis fünf erhalten im ersten Jahr 15 statt bisher fünf Prozent Leistungszuschlag. Im zweiten Jahr steigt der Zuschlag auf 30 Prozent, im dritten Jahr auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr auf 75 Prozent.
Das Pflegeunterstützungsgeld kann einmal jährlich beantragt werden: Wenn Berufstätige die Pflege ihrer Angehörigen organisieren, dann können sie sich bislang dafür einmalig für bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen. Ab 2024 besteht der Anspruch auf diese Leistung nicht mehr einmalig, sondern jährlich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Infos: www.barmer.de
Autor:Jo Wagner |
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