DVG e.V.
Fiktive Rede im Bundestag
Eine nicht gehaltene Rede im Deutschen Bundestag!
„Gastredner“ Rudi Birkmeyer vom DVG e. V.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Parlamentarier/innen, liebe Gäste, hohes Haus!
Meine Damen und Herren der CDU/CSU, Grüne, FDP und SPD, wir fordern die sofortige Beendigung der Zwangsenteignung, durch Mehrfachverbeitragung bei Direkt – Lebensversicherungen!
In einer unglaublichen Nacht – und Nebelaktion haben, Ulla Schmidt und Horst Seehofer, ein fehlerhaftes Gesetz (GMG) im Jahre 2004 auf die Schiene gebracht!
Die Auswirkungen dieser, rückwirkenden und einseitigen Veränderungen von Vertragsbedingungen haben z. T. sehr brutale Auswirkungen - je nach Einzelfall – auf die Millionen von betroffenen, gutgläubigen Bürgern!
Mit Hilfe dieses schludrige Gesetztes, fanden die Krankenkassen den Weg, aus einer, alleinige aus dem Nettolohn (Eigentum) finanzierten Lebensversicherung, eine Betriebliche Altersversorgung zu kreieren! Nur weil die Überweisung nicht vom Girokonto des Versicherten lief, sondern über das Lohnbüro seines Arbeitgebers.
Somit vergewaltigten die Krankenkassen, anhand einer simplen Überweisungsform, eine (Direkt) Lebensversicherung zur „betrieblichen Altersversorgung“! Ein beispielloser Skandal!
Die Versicherung wurde ohne jeglichen Zuschuss des Arbeitgebers, aus dem Nettolohn des Arbeitsnehmer, angespart. Und unterlag, zumindest bis 2004 – voll - der damals aktuellen Steuer – und Sozialversicherungspflicht.
Meine Damen und Herren. Hier möchte ich ihnen einmal einige perverse Auswüchse dieses Gesetzes schildern, die Sie zu verantworten haben:
Wenn Tote in einem Land, nochmals Krankenkassenbeiträge zahlen müssen – wie krank muss dann dieser Staat sein?
Vor kurzem hat mich eine Mutter angerufen, ihr geschiedener Mann ist im Januar verstorben, nun wird der Sohn abgezockt und darf - Krankenkassenbeiträge für den Verstorbenen (10 Jahre lang), aus dessen DV, zahlen. Für eine Summe die schon einmal verbeitragt war!!! Natürlich zusätzlich auch noch den „Arbeitgeberanteil, also über 18%! Nur befindet sich der arme Hinterbliebene noch in der Ausbildung (Studium) – für welchen Arbeitgeber übernimmt er nun den Kassenanteil?
Wie abartig dieser hiergeschilderte Fall ist - zeigt folgender, eigentlich unmögliche, Tatbestand: Wäre der Vater des Studenten nur 3 Monate später gestorben, nach dem Erreichen des Rentenalters und erfolgter Auszahlung der DV Summe, hätte der junge Halbwaise, ca.16.000,-- Euro mehr für die Finanzierung seiner Ausbildung! So bekommt nun diesen Betrag, völlig zu Unrecht, irgendeine Krankenkasse!!! Da anscheinend der junge Mann nicht schon genug mit dem Tod des Vaters belastet ist, darf er sich - als kleine staatliche Zugabe - nun auch noch, mit den skrupellosen abzockenden Krankenkassen, auseinandersetzen!
Menschen die überhaupt keine Direkt – Lebensversicherungen abgeschlossen haben – zahlen ebenfalls Beiträge an die KK – aus dieser Versicherung! Wie das??? Eine geschiedene Frau muss für ihren früheren Ehemann „Versorgungsausgleich“ zahlen. Ihr Mann hatte ebenfalls eine Direktversicherung abgeschlossen. Sie muss nun, aus der Versicherung des früheren Ehemannes, Krankenkassenbeiträge an die Versicherungshaie abdrücken – natürlich 10 Jahre lang. Ihr bisheriger Ehemann lacht sich ins „Fäustchen“ - er zahlt - als Privatversicherter - kein Euro Beitrag aus der DV!
Durch Anhebung des variablen Zusatzbeitrages durch die KV (wird ja jedes Jahr, bei vielen Kassen getan) erhöhen sich auch die monatlichen Beitragszahlungen aus Direktversicherungen um einige Euros. Obwohl die Auszahlungssumme bereits vor Jahren ausbezahlt wurde und sich ja nicht mehr erhöht, und in vielen Fällen schon ausgegeben wurde!
Das ist in etwa so: „Wenn ein Autobauer einige Jahre später seine Preise erhöht, müssen die Kunden die Preiserhöhung nachbezahlen! Bei welcher Anlageart mindert sich nach Auszahlung nochmals, und dies sogar mehrfach die Rendite? Diese „Kreativleistung“ ist wohl weltweit einmalig – dafürstehen: CDU, CSU, SPD und Grüne!
Und dann auch noch der Betrug beim Krankenkassenbeitrag!!!
Rentner zahlen für eine Leistung, die sie überhaupt nicht in Anspruch nehmen können. Sie müssen den allgemeinen Krankenkassenbeitrag statt des ermäßigten zahlen, obwohl sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Das ist schlichtweg Betrug.
„In der GKV unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten. Der allgemeine Beitragssatz gilt für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld“, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit ganz richtig. Aber auch bei der Berechnung des Beitrages (Beitragsbemessung) von Rentnern und Empfängern von Versorgungsbezügen werde der allgemeine Beitragssatz angewendet. Ein Widerspruch in sich. Rentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld, müssen aber den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen, während der ermäßigte Beitragssatz nur 14,0 Prozent beträgt – und dieser ermäßigte Beitragssatz „gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben“.
Ein perverseres Gesetz gibt es wohl nicht, in dieser Demokratie! Dieses Gesetz wurde ohne Vertrauensschutz, und ohne Chance der Geschädigten eine Veränderung vorzunehmen, durch die Gesetzgebungsorgane gepeitscht!
Wir fordern Sie auf: „Beenden Sie umgehend diesen Betrug, und stellen Sie wieder den Vertrauensschutz her. Niemand darf durch rückwirkende Änderungen von Verträgen benachteiligt werden! Verträge sind einzuhalten. Der „Vertrauensschutz“ muss bewahrt bleiben!!! Keine Schlupflöcher für gesetzliche Krankenkassen!
Leider konnte ich diese wohl treffende Rede nur in dem nachgebildeten Plenarsaal halten!!!
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Die Forderungen der Direktversicherungsgeschädigten
Autor:Rudi Birkmeyer aus Offenbach | |
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