Hauptzollamt Karlsruhe deckt viele Fälle auf
Schwarzarbeit besonders im Blick

Foto: Zoll

Karlsruhe. Die Bediensteten des Hauptzollamts Karlsruhe, die gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgehen, haben im letzten Jahr trotz erschwerter Bedingungen aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Beschränkungen den Verfolgungsdruck konsequent aufrechterhalten.

Die Jahresergebnisse zeigen die Ermittlungserfolge:
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle (FKS) haben in knapp 3.500 Strafverfahren und 736 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Schadenssumme, die im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen im Jahr 2020 festgestellt wurde, betrug über 37 Millionen Euro. Das entspricht einer Steigerung um mehr als das Doppelte (2019: 17,4 Mio. Euro). Bundesweit wurden Schäden in der Gesamthöhe von rund 816 Millionen Euro aufgedeckt.

Aufgrund der Ermittlungen der FKS des Hauptzollamts Karlsruhe wurden die Straftäter durch die Gerichte zu insgesamt 64 Jahren Freiheitstrafe und über 1,2 Millionen Euro Geldstrafen verurteilt. Um die gesetzlichen Aufgaben der FKS im gebotenen Umfang und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie wahrzunehmen, setzte die FKS im vergangenen Jahr neue Prüfungsschwerpunkte. Die Kontrollen und Aktionstage fanden unter anderem in der Fleisch- und Landwirtschaft, in der Abfallwirtschaft sowie bei Kurier- und Paketdienstleistern statt. Insgesamt wurden 1.478 Arbeitgeber überprüft, bundesweit waren es 44.702. Insgesamt wurden im Bezirk des Hauptzollamts Karlsruhe 2362 Außenprüfungen durchgeführt. Dabei wurden rund 45 % mehr Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn festgestellt als noch im Jahr 2019. Auch konnten kriminelle Machenschaften, dubiose Firmengeflechte und undurchsichtige Betrugssysteme aufgedeckt werden. Insgesamt wurden 3.778 Strafverfahren und 1.674 Bußgeldverfahren abgeschlossen.

Durch das im Sommer 2019 in Kraft getretene Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch hat die FKS zusätzliche Befugnisse erhalten, um die immer komplexer werdenden Missbrauchsformen, wie die illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch wirkungsvoll zu bekämpfen und für mehr Fairness und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. So kann die FKS bereits bei der Anbahnung von Schwarzarbeit auf Tagelöhner Börsen (dem sogenannten „Arbeiterstrich“) tätig werden. Das Gesetz sieht zudem eine Unterstützung der Familienkassen bei der Bekämpfung des Kindergeldmissbrauchs vor. Die FKS wurde darüber hinaus zur „Kleinen Staatsanwaltschaft“ und kann bei dem Straftatbestand „Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt“ beschränkt selbstständig ermitteln und ahnden. Damit werden die Staatsanwaltschaften entlastet und die Verfahren schneller abgeschlossen.

Von insgesamt über 700 Beschäftigten des Hauptzollamts Karlsruhe sind 222 Bedienstete bei der FKS an den Standorten Karlsruhe, Heidelberg, Rastatt und Ludwigshafen im Einsatz. Der Zuständigkeitsbezirk reicht vom Kreis Freudenstadt im Süden bis zum Rhein-Pfalz-Kreis im Nordwesten sowie dem Neckar-Odenwald-Kreis im Nordosten.

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Autor:

Jo Wagner

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