Abschluss der Haushaltsverhandlungen
Dieser Haushalt steht nicht für solide Finanzen
Die Verhandlungen über den Finanzhaushalt der Stadt sind abgeschlossen. Zwei Tage wurde im Gemeinderat über den städtischen Haushalt und die eingebrachten Anträge der Fraktionen verhandelt.
Die Stadträte der Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler und FÜR Karlsruhe Friedemann Kalmbach, Petra Lorenz und Jürgen Wenzel sind mit einem klaren Ziel in die Verhandlungen gegangen: Die Stadt muss bei ihren Ausgaben Prioritäten setzen, um gegen den städtischen Schuldenberg anzukämpfen. An den richtigen Stellen muss gespart werden, sodass man sich wichtige Investitionen für die Zukunft noch leisten kann:
"Man kann nur ausgeben, was man auch einnimmt, bzw. mittelfristig auch erwirtschaften kann. Oder, was für Karlsruhe in Zukunft gelten muss: Sparen darf keine Plattitüde mehr sein! Unser Ziel ist es, solide zu wirtschaften. Höhere Investitionen und damit noch mehr Schulden gibt unsere Finanzsituation nicht mehr her", brachte es Stadträtin Lorenz in ihrer Haushaltsrede auf den Punkt.
Nach Abschluss der Haushatlsverhandlungen muss festgehalten werden, dass die Mehrheit des Gemeinderats das Ziel, solide zu wirtschaften, nicht teilt: 200 Millionen Euro sollen als Kredit augenommen werden, geplante Investitionen können nicht aus dem finanziert werden, was die Stadt erwirtschaftet. Am Ende steht für die Stadt im Jahr 2024 ein Minus von 36,7 Millionen und im Jahre 2025 ein Minus von 44,8 Millionen Euro.
"Zwar wurde in den Haushaltsberatungen sachlich und konstruktiv verhandelt, was aufgrund der unangenehmen Themenlage nicht selbstverständlich ist, jedoch sind 200 Millionen Euro neue Schulden, die in den nächsten Jahren mit einem hohen Zinssatz zurückbezahlt werden müssen, kein Aufbruch in eine solide Wirtschafts- und Finanzlage", so Stadtrat Jürgen Wenzel zum Ergebnis der Haushaltsberatungen.
In der abschließenden Abstimmung stimmte die Fraktionsgemeinschaft gegen die Verabschiedung des Doppelhaushalts 2023/24. Der Haushalt der Stadt Karlsruhe wird nun an das Regierungspräsidium des Landes Baden-Württemberg weitergeleitet und muss dort genehmigt werden.
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