Stadt fällt weibliche Götterbäume
Invasive Problempflanze im Umfeld des Schutzgebietes Alter Flugplatz
Karlsruhe. Der Götterbaum kommt ursprünglich aus Asien und wurde früher als anspruchsloser Straßenbaum gerne auf Grünflächen gepflanzt. Mittlerweile ist eine invasive Ausbreitung (Arten unter https://www.karlsruhe.de/umwelt-klima/stadtgruen-wald/baeume-und-stadtvegetation/baumschutz) der Sämlinge von "Ailanthus altissima", so der botanische Name, in ganz Karlsruhe zu beobachten.
Im Naturschutz- und Natura 2000-Gebiet "Alter Flugplatz Karlsruhe", dem ehemaligen Flugplatz der amerikanischen Streitkräfte mitten in der Stadt an der Erzbergerstraße, stellt der massive Götterbaumaufwuchs mittlerweile ein großes Problem dar. Der Götterbaum überwuchert die heimischen Arten und verdrängt sie. Neben zahlreichen Einzelpflanzen haben sich bereits an mehreren Stellen, vor allem im Norden des Flugplatzes, großflächige Bestände gebildet.
Bekämpfung ist vorgeschrieben
Daher beginnt die Stadt Karlsruhe im Winterhalbjahr im Umfeld des Alten Flugplatzes weibliche, samentragende Götterbäume nach und nach zu fällen, um einen weiteren Eintrag von Samen in das Schutzgebiet zu mindern. Beginnend in der Nordweststadt werden um den Alten Flugplatz herum diese Bäume entfernt. Der Götterbaum steht auf der EU-Liste der invasiven Arten. Eine Bekämpfung dieses Baumes ist daher verpflichtend. (Infos: https://www.karlsruhe.de/umwelt-klima/stadtgruen-wald/baeume-und-stadtvegetation/baumschutz)
Mithilfe ist gefragt
Die Stadt Karlsruhe bittet Bürger in angrenzenden Stadtteilen um Mithilfe: Götterbäume, die in (Vor-)Gärten aufgehen, sollten unbedingt und so früh wie möglich entfernt werden. Das ist eine langwierige Aufgabe, denn der Götterbaum reagiert auf das Schneiden mit zahlreichen Neuausschlägen. Eine Nachpflege ist zwingend notwendig. Es ist damit zu rechnen, dass mindestens fünf Mal pro Jahr neue Triebe entfernt werden müssen. Am effektivsten ist es, den Baum mitsamt der Wurzel auszugraben und kleine Pflanzen immer gleich mit Wurzel auszureißen. Lässt man zu, dass Götterbäume zu größeren Exemplaren heranwachsen, kann die Fällung aufwändig und kostenintensiv sein.
Infos: Die allgemeinen Vorgaben zum Artenschutz und der Baumschutzsatzung sind auch bei der Entfernung von Götterbäumen zu beachten, ab 80 cm Stammumfang ist ein Fällantrag beim Gartenbauamt zu stellen. Weitere Informationen gibt es unter Karlsruher Baumschutzsatzung unter https://www.karlsruhe.de/umwelt-klima/stadtgruen-wald/baeume-und-stadtvegetation/baumschutz
Autor:Jo Wagner |
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