Zoologische Stadtgarten als Organisationseinheit
Mehr Verantwortung für den Zoo!
Die Fraktionsgemeinschaft der Freien Wähler und der Wählergruppe FÜR Karlsruhe stellt einen Änderungsantrag zum Zoologischen Stadtgarten, von der Gründung eines Eigenbetriebes abzusehen. Stattdessen soll der Zoologische Stadtgarten als eine einheitliche Organisationseinheit in die Zuständigkeit des Amtes Zoo Karlsruhe überführt werden.
Die Fraktion sieht die Gründung eines Eigenbetriebes kritisch und ist der Ansicht, dass eine Organisationseinheit Zoologischer Stadtgarten langfristig sinnvoll und ressourcenschonend ist. Durch die Zusammenführung des Zoologischen Stadtgartens mit dem Amt Zoo Karlsruhe können Synergien genutzt und eine effiziente Verwaltung gewährleistet werden. Dies betrifft auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gartenbauamtes, die derzeit für den Stadtgarten zuständig sind.
Fraktionsvorsitzender Friedemann Kalmbach betont: "Wir setzten uns dafür ein, den Zoologischen Stadtgarten als Teil des Amtes Zoo Karlsruhe zu organisieren zu einem einheitlichen Zoologischen Stadtgarten. Dies ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit und eine effektive Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass der Zoologische Stadtgarten weiterhin als wichtiger Bestandteil des Karlsruher Kultur- und Freizeitangebots erhalten bleibt."
Die Fraktionsgemeinschaft der Freien Wähler und der Wählergruppe FÜR Karlsruhe setzt sich für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der Stadt ein. Die Entscheidung, den Zoologischen Stadtgarten in die Zuständigkeit des Amtes Zoo Karlsruhe zu überführen, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
FAQ
Warum spricht sich die Fraktionsgemeinschaft der Freien Wähler und der Wählergruppe "FÜR Karlsruhe" gegen die Gründung eines Eigenbetriebes Zoo aus?
Die Fraktion sieht die Gründung eines Eigenbetriebes kritisch und ist der Ansicht, dass eine Organisationseinheit Zoologischer Stadtgarten langfristig sinnvoll und ressourcenschonend ist. Durch die Zusammenführung des Zoologischen Stadtgartens mit dem Amt Zoo Karlsruhe können Synergien genutzt und eine effiziente Verwaltung gewährleistet werden. Entscheidungen wie der Karlsruher Zoo gestaltet wird können schneller getroffen werden. Im Moment braucht es es die Zustimmung von zwei Ämtern: Gartenbauamt und Zooamt.
Was passiert mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gartenbauamtes, die derzeit für den Stadtgarten zuständig sind?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gartenbauamtes werden in die Zuständigkeit des Amtes Zoo Karlsruhe überführt. Durch die organisatorische und personelle Zusammenführung wird eine effektive Nutzung der vorhandenen Ressourcen gewährleistet.
Wie wird sichergestellt, dass der Zoologische Stadtgarten weiterhin als wichtiger Bestandteil des Karlsruher Kultur- und Freizeitangebots erhalten bleibt?
Die Überführung des Zoologischen Stadtgartens in die Zuständigkeit des Amtes Zoo Karlsruhe stellt sicher, dass der Stadtgarten weiterhin als bedeutender Teil des Karlsruher Kultur- und Freizeitangebots erhalten bleibt. Durch schnellere Entscheidungen können positive Veränderungen, die die Attraktivität des Karlsruher Zoos steigern beschlossen werden.
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