Verbot für Radler in der Kaiserstraße
Nachteil: Auch keine Lieferungen mehr mit dem Rad möglich
Karlsruhe. Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit hat eine hohe Priorität – sie ist eine der wichtigsten Aufgaben von Straßenverkehrsbehörde, Stadt und Polizei. Dazu gehört es auch, Unfallschwerpunkte zu erkennen und nach der Bewertung entsprechende bauliche oder verkehrsregelnde Maßnahmen zu ergreifen.
Weil es in der Karlsruher Kaiserstraße nach dem Verschwinden der Straßenbahnen vermehrt zu Radlerunfällen gekommen ist, stieg die Anzahl der Unfälle; 30 sind es mittlerweile, mit etlichen Verletzten: Die meisten Radler verunglückten dabei „selbstverursacht“, durch das „Befahren“ der Gleise. Etwas, was an sich jeder Radler schon als Kind in einer Stadt mit Straßenbahnen (mehr oder weniger schmerzhaft) lernt und besonders aufpasst.
„Die Zahl ist zuletzt aber angestiegen“, erläuterten Polizei, städtische Ämter und Bürgermeister Albert Käuflein unlängst. Eine Möglichkeit, diesen Schwerpunkt zu entschärfen gebe es bis zum Ausbau der Schienen jedoch nicht – also hat man die Kaiserstraße als Fußgängerzone (die an sich für Radler schon tagsüber verboten ist) rund um die Uhr zur „Radler-Verbotszone“ erklärt – neue Schilder (geringe Kosten) angebracht. Eine Fußgängerzone, das impliziert schon das Wort, ist ein Bereich für Fußgänger, der (meist mittels Schild) nur zu bestimmten Zeiten auch anderweitig genutzt werden kann – gerade für Lieferdienste.
„Der Fußgängerbereich in der Flaniermeile heißt nicht Radstraße“, so der Tenor der Verantwortlichen. Doch bislang war es aber erlaubt, von 20 bis 10 Uhr mit dem Rad durchzufahren, dazu an Sonn- und Feiertagen, zudem ist der Lieferverkehr morgens erlaubt. Doch durch den Wegfall der Straßenbahnen hat der Radverkehr signifikant zugenommen – und eben auch die Anzahl der verunglückten Radler! Übrigens: Nur neun Unfälle waren aber mit Fußgängerbeteiligung. An sich bräuchte es kein Verbot, denn die Beschilderung war schon deutlich, zudem gibt’s für Radler auch genügend Strecken-Alternativen, doch jetzt gilt ein generelles Verbot für Radler in der Kaiserstraße (eine Querung bleibt weiter erlaubt), dazu sei das Ordnungsamt auch in Sachen Kontrollen unterwegs.
Nicht immer ist gut gedacht auch gut gemacht, daas monieren auch Radkuriere, Lieferdienste und der ADFC - und Fraktionen im Gemeinderat: Denn mit dem generellen Verbot für Radler auf der Kaiserstraße werden nun auch die Rad-Lieferdienste gewissermaßen „ausgesperrt“. Für Zustellbetriebe mit der umweltfreundlicheren Variante ist die Kaiserstraße nun Tabu, es sei denn, sie schieben ihr Lastenrad bis zum Zustellort! Denn die Radkuriere gelten bei dieser neuen Beschilderung als Radfahrer, nicht als „Lieferverkehr“! Zudem dürfte es wohl mit dem Hinweis "Lieferverkehr frei ..." durchaus Diskussionen geben! Da sollte von der Stadt nachgebessert werden.
Autor:Jo Wagner |
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