Wälder um Karlsruhe werden wieder bunt
Forstamt mit Tipps für das sichere Sammeln von Bärlauch

Ein beliebtes Fundstück: Für Bärlauch gehen viele Sammler im Frühling in den Wald - allerdings aufgepasst: Es herrscht Verwechslungsgefahr mit anderen Frühblühern! | Foto: Forstamt Karlsruhe
  • Ein beliebtes Fundstück: Für Bärlauch gehen viele Sammler im Frühling in den Wald - allerdings aufgepasst: Es herrscht Verwechslungsgefahr mit anderen Frühblühern!
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Kreis Karlsruhe. Die ersten grünen Stängel und Blüten können in den Wäldern in und um Karlsruhe entdeckt werden: Die Frühblüher besiedeln zum Frühlingsbeginn wieder die Waldböden. Einige - aber nur einige - dieser Pflanzen sind essbar und beliebte Zutaten in der Küche. Das Forstamt im Landratsamt Karlsruhe weist daher auf Verwechslungsgefahren mit ähnlich aussehenden - aber giftigen - Pflanzen hin und gibt Hinweise zur Unterscheidung.

Einige der bekanntesten Frühblüher sind das Buschwindröschen, Leberblümchen, Maiglöckchen, Scharbockskraut oder die Waldschlüsselblume. Auch der beliebte Bärlauch mit seinem knoblauchartigen Geruch zählt dazu und wird gerne im Wald gesammelt.

Da viele Baumkronen aktuell noch unbelaubt sind, trifft viel Licht auf den Waldboden. Frühblüher nutzen die Lichtverhältnisse der Frühlingstage bis das Laub austreibt. Sorgt dieses in einigen Wochen wieder für schattigere Verhältnisse, verschwinden auch die Frühblüher.

Aufpassen: Dieser ist aber dem giftigen Maiglöckchen zum Verwechseln ähnlich, das dieses momentan ebenfalls mit grünen Blättern austreibt. Die beiden Pflanzen lassen sich anhand von zwei Merkmalen unterscheiden:

  • Während der Bärlauch nur mit einem Blatt direkt aus dem Stängel wächst, besitzt das Maiglöckchen immer zwei Blätter pro Stängel.
  • Ein weiteres Merkmal ist die Blattunterseite. Die des Bärlauchs sieht matt aus, das Maiglöckchen hingegen besitzt eine glänzende Blattunterseite.

Beim Sammeln gilt nach dem Landeswaldgesetz Baden-Württemberg die sogenannte "Handstrauß-Regelung". Nicht geschützte Wildkräuter dürfen demnach nur im Umfang bis zu einem Handstrauß gepflückt werden. Das Sammeln für eine gewerbliche Nutzung muss zuvor genehmigt werden! Zudem sind die Naturschutzbestimmungen zu beachten

Infos: http://www.landratsamt-karlsruhe.de

Autor:

Jo Wagner

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