Service ist anders / Gute Lesbarkeit ist bei manchen Verpackungen in der Tat ein echtes Fremdwort
Was steht denn da eigentlich alles drauf?
Manchmal ist es in der Tat äußerst schwer, rauszufinden, was in der Verpackung alles drin ist. Kein Wunder, denn Nährwertangaben in Mini-Schrift oder Zutatenlisten mit schwarzem Text auf dunklem Hintergrund: Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist häufig schwer lesbar.
Worüber sich viele Verbraucher ärgern, hat unlängst auch der für Lebensmittel zuständige EU-Kommissar auf einer Konferenz in Brüssel beklagt: „Es sei sogar mit Brille“, so Vytenis Andriukaitis nach Angaben von „EU Food Policy“, „absolut unmöglich“, Produktangaben zu entziffern. Randnotiz bei der Sache: Andriukaitis sitzt an höchster Stelle, es liegt in seiner Verantwortung, das Thema zu lösen.
Denn längst gibt’s „Einkaufshilfen“ in etlichen Läden: Weil die Angaben auf etlichen Packungen
so klein sind, montieren einige Supermärkte bereits Lupen an den Einkaufswagen. Das mag im Einzelfall zwar helfen, aber Verbraucherschützer laufen zurecht Sturm gegen diese „Kleine Schrift-Unart“ – und fordern ein „Recht auf lesbare Etiketten“.
Problemdabei – und das ist leider kein Witz, sondern bürokratischer Alltag: Die „EU-Lebensmittelinformationsverordnung“ erlaubt Lebensmittelherstellern, Pflichtangaben wie Zutatenlisten in gerade einmal 1,2Millimeter (!) kleiner Schrift auf Packungen zu drucken. 1,2 Millimeter, bezogen übrigens auf das kleine „x“: Das ist alles andere als lesefreundlich. Bei kleinen Verpackungen sind es sogar nur 0,9 Millimeter! Alleine diese Ausnahme zeigt schon, worum es bei der Verordnung wohl primär geht: Nicht um Informationsrechte von Kunden, die bei kleineren Packungen schließlich wohl nicht geringer sind als bei den größeren Packungen, sondern um Interessen der Hersteller. Denn deren Lobbyisten waren schlicht und einfach bisher gegen eine verbraucherfreundlichere Mindestschriftgröße.
Ob Grafik, Schriftvorgabe, Design oder Aussehen: Das „Argument“ der Hersteller war bisher immer die „Angst“, nicht genügend Raum für den Markenauftritt und für sonstige Angaben zur Produktbeschreibung und Werbung zu haben. Mit anderen Worten: Damit Hersteller ihre Produkte ausreichend und auffallend bewerben können, sollen Kunden auf lesbare Zutatenlisten, Hinweise auf Allergene und Nährwertangaben verzichten. Aber mal ehrlich – Marketing hin oder her – Seniorenorganisationen empfehlen übrigens eine Schriftgröße von 2,5 Millimetern, bezogen auf ein großes „H“ – und das ist deutlich mehr als gesetzlich vorgesehen. Zudem: Um eine gute Lesbarkeit zu erreichen, sollten auch Farbkontraste und/oder Zeilenund Wortabstände ausreichend gestaltet sein. Aber für all das gibt’s in der EU bislang keine Regelung.
Ein echtes Versäumnis: Denn die bereits 2011 verabschiedete „Lebensmittelinformationsverordnung“ hat es in die Hände der Europäischen Kommission gelegt, hier verbindliche Vorgaben festzulegen – passiert ist das jedoch nach über fünf Jahren nicht. Zuständig für diese Aufgabe wäre, man kann es wohl schon ahnen, Kommissar Andriukaitis, jener Mann, der selbst daran scheitert, Lebensmitteletiketten zu entziffern. (ht)
Infos: www.foodwatch.de
Autor:Jo Wagner |
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