"Das Fest" in Karlsruhe erwirkt einstweilige Verfügung gegen "Viagogo"
Weiterer Erfolg im Kampf gegen den Ticket-Schwarzmarkt
Karlsruhe. Ein beachtliches Ergebnis konnte im Bereich der Ticketschwarzmarkt-Bekämpfung verzeichnet werden. "Fest"-Projektleiter Sven Varsek und Rechtsanwalt Dr. Christian Karl von der Karlsruher Kanzlei "Schütz Rechtsanwälte" präsentierten im Rahmen des alljährlichen Mitgliedertreffens des europäischen Festivalverbandes "Vourope" eine neue Strategie zur Bekämpfung des Ticket-Schwarzmarktes im Jahr 2018.
Mit diesem Ansatz folgt "Das Fest" in Karlsruhe dem Kodex seines Verbandes, wichtige neue Erkenntnisse im Rahmen des Know How-Transfers verbandsintern zu teilen. Entsprechend gute Resonanz gab es für die Präsentation, bei der das "Fest" in Karlsruhe zusammen mit seiner Rechtsanwaltskanzlei mit einer kreativ-innovativen Zweitmarktanalyse Maßstäbe setzt. Damit erhöht sich das Kräftepotenzial im Kampf gegen den illegalen Sekundärmarkt, sodass in den kommenden Jahren hoffentlich noch mehr Festivals gegen den Ticket-Schwarzmarkt aktiv vorgehen werden.
Als größter Karlsruher Erfolg darf zudem die in der vergangenen Woche beim Landgericht Karlsruhe erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Verkaufsplattform "Viagogo" gewertet werden, welche den Weiterverkauf von "Fest"-Tickets zu angeblichen Originalpreisen untersagt. Auf "Viagogo" wurde etwa für den ausverkauften "Fest"-Samstag angebliche Originalpreise "von bis zu 44 EUR pro Ticket (exkl. Gebühren)" behauptet.Dies suggeriere, dass die insgesamt auf "Viagogo" aufgerufenen, regelmäßig überteuerten Ticketpreise akzeptabel seien und stelle eine Irreführung von Verbrauchern dar, die nun gerichtlich verboten wurde.
„Die aktuell gerichtlich erlassene einstweilige Verfügung gegen 'Viagogo' ist ein guter Erfolg im Kampf gegen den bisher stetig angewachsenen Sekundärmarkt“, so Martin Wacker, Geschäftsführer der Karlsruhe Marketing und Event GmbH.
Ein komplettes Verbot des Weiterverkaufes von "Fest"-Tickets auf "Viagogo" ist von der bisherigen einstweiligen Verfügung noch nicht umfasst. Allerdings ist der Weiterverkauf von "Fest"-Tickets zu überhöhten Preisen bereits nach den AGB vom "Fest" untersagt. Ein komplettes Weiterverkaufsverbot bleibt daher einem weiteren Verfahren vorbehalten.ps
Autor:Jo Wagner |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.