Kommunalwahl Rheinland-Pfalz 2024: Stimmzettel ausfüllen, Briefwahl, Wahl-O-Mat
Kommunalwahl Rheinland-Pfalz 2024. Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden nach fünf Jahren die Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz, im Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg statt. Mit ihrer Wahl entscheiden die Bürger über die Zusammensetzung von Gemeinderäten und Stadträten. Auch Verbandsgemeinderäte, Ortsbeiräte und Kreistage werden überall im Land gewählt. Zudem werden die Ortsvorsteher, auch ehrenamtliche Bürgermeister oder Ortsbürgermeister genannt, gewählt.
Am 9. Juni 2024 werden zudem landesweit die Wahlen zum Stadtbürgermeister oder Bürgermeister stattfinden ‒ außer in den kreisfreien Städten, dort gibt es abweichende Termine für die OB-Wahl.
Am selben Tag findet wie üblich auch die Wahl des Europaparlaments statt. Im europäischen Parlament treffen Politiker heute die maßgeblichen Entscheidungen. Darum sind die Europawahlen die wichtigsten Wahlen. Was auf Ebene der Europäischen Union entschieden wird, sind grundsätzliche und richtungsweisende Beschlüsse, wie etwa zur Klima-, Asyl- und Landwirtschaftspolitik. Bei der Europawahl entscheiden Wähler über die Zusammensetzung des EU-Parlaments und damit, in welche Richtung Reformen gehen. Jedes EU-Land arbeitet die Gesetze passend zu nationalen Sachlagen aus. Europawahlen sind demnach noch wichtiger als Kommunalwahlen, Bundestagswahlen oder Landtagswahlen, finden aber mit rund 30 Prozent eine schlechte Wahlbeteiligung. Auf kommunalpolitischer Ebene werden Bundesbeschlüsse umgesetzt ‒ passend zu den regionalen Problemlagen im Wahlkreis.
Kommunalwahlen 2024 in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg: Wahlrecht ab 16, Fristen, Ablauf
Wahlberechtigt sind in Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg Menschen ab 16 Jahren. In Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen darf man ab 18 an den Kommunalwahlen teilnehmen. Auch Staatsangehörige aus einem EU-Land, die in der Gemeinde oder Stadt leben, dürfen wählen. Obdachlose dürfen wählen gehen, müssen jedoch vorab einen Antrag bei der kommunalen Verwaltung stellen. Am 3. Mai müssen Bürgerinnen in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern spätestens den Antrag für den Eintrag ins Wählerverzeichnis stellen.
Auch der Bezirkstag Pfalz wird am 9. Juni gewählt. Denn die Pfalz hat in manchen Sachen ein Selbstverwaltungsrecht. Für diese Wahl sind nur deutsche Staatsangehörige aktiv wahlberechtigt.
Ab 6. Mai können Ämter die Wahlscheine versenden. Mit dem Anschreiben geht auch ein Formular zu, mit der Wähler Briefwahl beantragen können. Die Unterlagen zur Briefwahl gehen danach zu. Sie müssen in der Regel vier bis fünf Tage vor dem Wahltermin abgesendet werden. Die genaue Frist für deren letztmöglichen Zugang per Post steht auf der Wahlbenachrichtigung. Am Wahltag ab 15 Uhr können in den Wahlbüros letztmalig Briefwahlunterlagen abgeholt werden, etwa von Kurieren für nicht mobile Menschen. Diese können am Wahltag vor 18 Uhr in den Briefwahlbüros der Kommunen abgegeben werden, die fast überall am Wahltag geöffnet haben. Vielerorts gibt es öffentliche Briefkästen zum Einwurf der Wahlzettel am Wahltag.
Am 3. Juni endet für Kommunen, Landkreise und Verbandsgemeinden die Frist zur Bekanntmachung der Kandidaten.
Zum Wahltermin am 9. Juni sind die Öffnungs- und Schließzeiten in allen Wahlbüros im Land von 8 bis 18 Uhr. Um 18 Uhr schließen die Wahllokale.
Kommunalwahl rlp 2024: Gültiges Ausfüllen des Stimmzettels, Kumulieren und Panaschieren, Stichwahl
Bei den Kommunalwahlen für die Räte hat man so viel Stimmen, wie es Sitze im Gemeinde- oder Stadtrat gibt ‒ dies richtet sich nach der Einwohnerzahl in der jeweiligen Gemeinde. Man kann es schnell und einfach machen, indem man die Liste einer Partei wählt. Das geht mit einem Listenkreuz. Damit nimmt man die Wahlvorschläge der jeweiligen Partien an. Die Stimmen werden dann auf die Kandidaten auf der Liste zu gleichen Anteilen verteilt.
Wähler können aber auch Stimmen auf die Kandidaten umverteilen, die sie gut finden und andere von der Liste streichen, die sie nicht so gut finden. So kann man maximal bis zu drei Stimmen pro Bewerber vergeben, aber auch nur zwei oder eine, wenn man das vorzieht. Das nennt man Kumulieren und man nimmt die Wahlvorschläge einer Partei damit bedingt an. Wähler haben darüber hinaus noch die Option, Kandidaten von Listen unterschiedlicher Parteien Stimmen zu geben ‒ bis zu drei pro Kandidat. Man kann auch beides kombinieren, also Panaschieren und Kumulieren. Achten Sie darauf, dass Sie nur maximal so viele Stimmen vergeben, wie sie haben. Sonst ist die Wahl nicht korrekt ausgeführt und der Stimmzettel gilt als ungültig. Falls Sie Panaschieren, setzen Sie kein oder maximal ein Listenkreuz, sonst ist die Wahl ebenfalls nicht korrekt ausgeführt.
Die Bürgermeister werden per Direktwahl gewählt. Ein Bewerber oder eine Bewerberin braucht also 50 Prozent der Stimmen, um zu gewinnen. Erhält keiner der Bewerber 50 Prozent, kommt es zu Stichwahlen der beiden erstplatzierten starken Kandidaten. Die Stichwahlen finden zu einem späteren Termin am Sonntag, 23. Juni, statt.
Die Ortsbürgermeister sind ebenfalls direkt gewählt. Eine endgütige Entscheidung fällt ebenso per Stichwahl, falls keiner 50 Prozent der Stimmen holt.
Wahl-O-Mat hilft bei Wahlentscheidung
Jede Partei hat ihre Wählergruppen. Der Wahl-O-Mat kann in Zeiten des Populismus, der darauf zielt, die Verbindung zwischen Wählergruppen und Parteien zu lösen, um Wähler anderer Parteien anzusprechen, bei der Wahlentscheidung helfen. Hier findet man den Wahl-O-Mat zur Europawahl 2024. jg
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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