Polizei kündigt starke Präsenz an
"Spaziergänge" müssen angemeldet sein
Speyer. Die Polizei geht davon aus, dass sich am Montag, 20. Dezember, erneut Personen in der Vorder- und Südpfalz treffen wollen, um gegen die Corona-Regeln zu protestieren. Hierzu steht die Polizei in engem Austausch mit den zuständigen Versammlungsbehörden.
Diese als "Spaziergänge" bezeichneten Zusammenkünfte unterliegen grundsätzlich dem Versammlungsrecht. Damit genießen die Teilnehmenden den Schutz der im Grundgesetz verankerten Versammlungsfreiheit - wenn sie bei der zuständigen Versammlungsbehörde angemeldet wurden. Das Versammlungsgesetz gibt vor, dass Versammlungen unter freiem Himmel 48 Stunden vor Bekanntgabe anzumelden sind. Bei zeitlich dringenden Anlässen kann diese Frist unterschritten werden, eine Anmeldung bleibt dennoch verpflichtend.
Die Polizei appelliert daher an alle Verantwortlichen, Versammlungen rechtzeitig vorher anzumelden. Nur dann sei es den Versammlungsbehörden und der Polizei möglich, den Schutz der Teilnehmer zu gewährleisten. Wer eine Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung durchführt, begeht eine Straftat. Die Polizei ist somit verpflichtet, diese Straftat zu verfolgen.
Die Polizei will am kommenden Montag mit starken Polizeikräften präsent sein und Personenansammlungen zusammen mit den Versammlungsbehörden rechtlich bewerten. Wer an einer verbotenen Versammlung teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. Die Polizei will bei ihren Kontrollmaßnahmen einen Schwerpunkt auf die Einhaltung der Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung legen.
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