Neue Räumlichkeiten der Bewährungshilfe im Amtsgericht Speyer eingeweiht

- Einweihung der Räumlichkeiten der Bewährungshilfe Speyer mit Staatssekretär Dr. Frey (fünfter von rechts)
- Foto: Philipp Sturhan
- hochgeladen von Charlotte Basaric-Steinhübl
Speyer. Staatssekretär Dr. Matthias Frey hat am Donnerstag, 6. März 2025, gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken Ernst Friedrich Wilhelm, dem Präsidenten des Landgerichts Frankenthal Harald Jenet und dem Direktor des Amtsgerichts Speyer Hans-Jürgen Stricker das Amtsgericht Speyer besucht, um die neuen Räumlichkeiten der Bewährungshilfe einzuweihen.
Die Außenstelle der Bewährungshilfe des Landgerichts Frankenthal war bisher in externen Räumlichkeiten in Speyer untergebracht. Seit Anfang März 2025 nutzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die neuen Büros im Nebengebäude des örtlichen Amtsgerichts. Auch wenn die Bauarbeiten noch nicht vollständig abgeschlossen sind, konnte sich Dr. Matthias Frey ein Bild von den Räumlichkeiten verschaffen und mit den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern ins Gespräch kommen.
Er erklärte: „Den Kolleginnen und dem Kollegen der Bewährungshilfe hier am Standort in Speyer stehen für ihre Arbeit nun frisch renovierte und an das Amtsgericht angegliederte Räume zur Verfügung. Die Anbindung an die örtliche Wachtmeisterei bringt kurze Wege und eine deutlich höhere Sicherheit mit sich. Dies ist ein Aspekt, der immer mehr an Bedeutung gewinnt.“
„Ich danke den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern unseres Landes herzlich, dass sie sich für straffällig gewordene Menschen einsetzen und ihnen bei der Lebensführung helfen. Dies ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, mit der sie einen wichtigen Beitrag zu einer gelingenden Resozialisierung leisten und zugleich unsere Gesellschaft ein Stück sicherer machen. Wir wissen, dass ihnen dabei gerade in hochemotionalen Situationen nicht immer nur Dankbarkeit entgegengebracht wird. Deshalb ist es mir ein Anliegen, dass sie gute und sichere Arbeitsbedingungen vorfinden und sich voll und ganz auf ihre wertvolle Arbeit mit Straftäterinnen und Straftätern konzentrieren können.“, so Staatssekretär Dr. Matthias Frey weiter.
Hintergrund
Eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer wird für eine Verurteilte oder einen Verurteilten vom Gericht bestellt, wenn es die Verbüßung einer Jugend- oder Freiheitsstrafe, die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe oder die Vollstreckung des Restes einer Jugend- oder Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt hat.
Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer stehen der oder dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Darüber hinaus hat die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer die vom Gericht auferlegten Auflagen und Weisungen zu überwachen.
In Rheinland-Pfalz sind derzeit rund 120 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer am Sitz der acht Landgerichte tätig. Insgesamt stehen landesweit rund 6.500 Menschen unter Bewährungsaufsicht und circa 2.000 Probanden unter Führungsaufsicht. red/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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