Allgemeinverfügung im Kreis Germersheim
Maskenpflicht für unangemeldete Versammlungen
Landkreis Germersheim. Die Kreisverwaltung Germersheim als Versammlungsbehörde hat eine Allgemeinverfügung zur Anordnung der Maskenpflicht für unangemeldete Versammlungen und Aufzügen jeglicher Art unter freiem Himmel erlassen. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst vom 15. Januar 2022 bis einschließlich 15. Februar 2022. „Dabei geht es vor allem darum, in dieser kritischen Pandemiesituation die Gesundheit von uns allen zu schützen. Versammlungen von Menschen, die die Coronaregeln...