Grundsteuerreform

Beiträge zum Thema Grundsteuerreform

Wirtschaft & Handel
Änderungen am Grundstück wie etwa die Bebauung müssen beim Finanzamt angezeigt werden | Foto: djdarkflower/stock.adobe.com

Änderungen am Grundstück anzeigen

Rheinland-Pfalz. Das Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass Veränderungen an Grundstücken ab dem 1. Januar 2022, die sich auf die bisherigen Wertfeststellungen auswirken, wie etwa eine erstmalige Bebauung, Anbau, Umbau, Kernsanierung, Änderung der Nutzungsart, zum Beispiel von Ackerland zu Bauland, dem Finanzamt mitzuteilen sind. Dies kann durch elektronische Übermittlung einer Grundsteuerwerterklärung (Feststellungserklärung) auf Stichtage ab dem 1. Januar 2023 erfüllt werden. Als...

Lokales
Markus Zwick, Oberbürgermeister von Pirmasens: Die Grundsteuerreform hat ihr Ziel verfehlt. | Foto: Gregor Theis

Grundsteuerreform
Belastung für Wohnimmobilien steigt erheblich

Pirmasens. „Durch das Grundsteuer-Reformgesetz erhöht sich die Grundsteuer-Belastung für die Wohnimmobilien erheblich, während sich die Belastung von Gewerbegrundstücken stark reduziert. Es hat also eine Verschiebung der Belastung von den Wohn- zu den Nichtwohngrundstücken stattgefunden und damit eine deutliche Benachteiligung von Mietern und Eigentümern“, konstatierte gestern Abend (16. Dez. 2024) Markus Zwick, Oberbürgermeister von Pirmasens, anlässlich der Beratungen zur Verabschiedung des...

Lokales
Christof Reichert informiert zur Grundsteuerreform. | Foto: W. G. Stähle

Grundsteuerreform
Christof Reichert informierte und gab Tipps

Hauenstein (Südwestpfalz). Alle Liegenschaften in Deutschland müssen neu bewertet werden. Deshalb stehen derzeit die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken vor der Aufgabe, eine „Feststellungserklärung“ abzugeben. Diese erfordert erheblichen Arbeitsaufwand und viele scheitern daran, nicht zuletzt weil, politisch gewollt, die Finanzministerien faktisch auf Abgabe mittels Internetportal „ELSTER“ bestehen. Der CDU-Ortsverein Hauenstein offerierte Hilfestellung und hatte als fachkundigen...

Lokales
Die bisherige dreistufige Berechnung der Grundsteuer wird in Rheinland-Pfalz beibehalten | Foto: Rheinland-Pfalz

Grundsteuerreform
Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz arbeitet auf Hochtouren

Rheinland-Pfalz. Grundbesitz – darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe – wird in Deutschland vollständig neu bewertet. Entscheidend hierfür ist der Wert des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts von den Städten und Gemeinden erhoben. Rund 2,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten in Rheinland-PfalzDie Feststellungen der Grundsteuerwerte sollen in...

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