Silvester und Neujahr
Stadt Bruchsal schränkt Zusammenkünfte ein
Bruchsal (PM) | An Silvester gelten zwischen dem 31. Dezember, 15 Uhr und 1. Januar, 9 Uhr in Bruchsal an einigen Orten Einschränkungen. Die Stadt erlässt auf Grundlage von Paragraf 17b der Corona-Verordnung des Landes eine Allgemeinverfügung, die Zusammenkünfte auf bestimmten öffentlichen Plätzen auf zehn Personen beschränkt. Dort gilt ebenso ein Pyrotechnikverbot. „Ich appelliere an die Menschen in Bruchsal, sich solidarisch mit der Belastungssituation in der Stirumklinik zu zeigen“, sagt...