Beantragung wird vorübergehend erleichtert
Neuregelung der Grundsicherung:
Pfalz. Der Gesetzgeber hat für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung beschlossen. Die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung informiert über die neuen Regelungen. Zudem sind dort alle weiteren Informationen zur Grundsicherung sowie die erforderlichen Anträge abrufbar. Da die Regelungen zur Grundsicherung besonders für Selbstständige und Freiberufler oftmals ein neues Themenfeld darstellen, ist seit dem 30....