Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises weist auf Sorgfaltspflicht der Halter hin
Frei laufende Hunde
Rhein-Pfalz-Kreis. Frei laufende Hunde in Natur und Landschaft machen Probleme – besonders im Frühjahr. Schwerpunkte stellen das Naturschutzgebiet „Sporen“ bei Bobenheim-Roxheim sowie das Landschaftsschutzgebiet „Heidewald“ im Raum Birkenheide/Maxdorf dar.
Die auf unverantwortliche Hundeführer zurückgehenden Verstöße schädigen erheblich weite Bereiche im Rhein-Pfalz-Kreis. Die Corona-Pandemie hat die Lage im vergangenen Jahr noch weiter verschärft.
Die Ornithologen stellen im gesamten Landkreis in großem Ausmaß Beeinträchtigung der Brut von Boden- und Heckenbrüter fest, denn die Nester solcher Tiere befinden sich auf ebener Erde oder in Bodennähe. Diese angeborene Nistplatzwahl bringt einen erheblichen Nachteil mit sich: Gelege und Jungvögel sind von natürlichen Feinden leicht zu finden und nicht angeleinte Hunde können dabei ihre Nester zerstören.
Aber auch Rehe und andere Wildtiere verenden auf qualvolle Weise: Nicht nur Bisse jagender Hunde, auch die Flucht des Wildes selbst birgt höchste Gefahr, denn panisches Davonlaufen endet oft tödlich am Zaun. Von Hunden gehetzt, verletzen sich Wildtiere oft schwer. Sie können aber auch auf eine Straße und vor das nächste Auto geraten und bringen damit Menschenleben in Gefahr.
Im Frühjahr sind Wildtiere am anfälligsten und am leichtesten zu reißen: In den Monaten März, April und Mai ist die Gefahr für Wild rund dreimal so hoch wie von August bis November. Im April ist regelmäßig die höchste Zahl an gerissenen Rehen zu beklagen. Das liegt auch daran, dass die weiblichen Tiere jetzt hochträchtig sind und damit auch eine leichtere Beute für streunende Hunde darstellen als zu anderen Jahreszeiten.
Hinzu kommt eine große Zahl im Frühling geborener Jungtiere, die allzu häufig Opfer unbeaufsichtigter Hunde werden. Diese können ihren angeborenen Beutetrieb natürlich nicht unterdrücken.
Die Kreisverwaltung wie auch ihre Naturschutzbeauftragten appellieren daher an das
Verantwortungsbewusstsein und die Einsicht der
Hundehalter, gerade während der Brut- und Setzzeit ihre
Tiere in Wald, Feld und Flur an die Leine zu nehmen.
Nichtbeachtung derartiger Regelungen ist ordnungswidrig und wird entsprechend geahndet. Die Bußgelder können bis zu 50.000 € betragen.
(rpk)
Autor:Kreis-Kurier Redaktion aus Ludwigshafen |
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