Weiterbildung zur „Fachkraft für Lebensmittelsicherheit“ beim DRK-Ortsverein Hohenwettersbach
Egal ob Blutspende, ein DRK-Nachmittagskaffee, Kuchenverkauf bei einer DRK-Aktion, das Mitwirken bei Straßenfesten oder die Versorgung von Betroffenen oder weiteren Einsatzkräften – Lebensmittel sind beim DRK nicht mehr weg zu denken.
Nach dem geltenden Lebensmittelrecht ist jeder, der außerhalb seines engsten privaten Umfelds bzw. seines Privathaushaltes Lebensmittel im Verkehr bringt, ein Lebensmittelunternehmer - unabhängig davon, ob die Abgabe der Speisen und Getränkte entgeltlich oder kostenlos, gewerblich oder privat erfolgt. Damit sind insbesondere auch alle Vereine und vereinsähnliche Organisationen Lebensmittelunternehmer - auch dann, wenn sie Lebensmittel ausschließlich intern an Vereinsmitglieder abgeben
Der Lehrgang „Fachkraft für Lebensmittelsicherheit“ macht am 03. und 04.12.2022 insgesamt 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem DRK-Kreisverbandes Karlsruhe e.V. mit den wichtigsten hygiene- und lebensmittelrechtlich relevanten Vorschriften vertraut. Zudem wurden wichtige Methoden geschult, mit denen Arbeitsabläufe in Küche, Straßenverkauf, Fest- oder Einsatzzelt vorschriftsgemäß gestalten werden können. Ausgerichtet wurde die Weiterbildungsveranstaltung beim DRK-Ortsverein in Hohenwettersbach, die Lehrgangsleitung übernahm hierbei das Hohenwettersbacher Bereitschaftsmitglied (Notfallsanitäter, Praxisanleiter und Ausbilder im Ehrenamt) Stephan Freund.
Nach Absolvierung der Ausbildung können die Teilnehmer die Funktion einer ehrenamtlichen „Fachkraft für Lebensmittelsicherheit“ ausüben und werden hierzu förmlich bestellt. Die Fachkraft hat die Aufgabe, sowohl die eingesetzten Kräfte einzuweisen, zu beraten und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu überwachen. Die „Fachkraft für Lebensmittelsicherheit“ hat im Rahmen ihrer verantwortlichen Tätigkeit Weisungsbefugnis gegenüber den anderen, im Umgang mit Lebensmitteln eingesetzten Mitarbeitern.
Bei dieser Weiterbildung (16 UE) werden folgende Inhalte eine hygienische Anforderung an die Herstellung und Verarbeitung der Lebensmittel besonders geschult:
- Eigenschaften und Zusammensetzung der verwendeten Lebensmittel
- Lebensmittelrecht
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
- Havarieplan, Krisenmanagement
- Hygienische Behandlung der Lebensmittel
- Anforderungen an Kühlung und Lagerung der Lebensmittel
- Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel
- Umgang mit Abfällen und ungenießbaren Nebenerzeugnissen
- Reinigung und Desinfektion
Bild: Stephan Freund
Text: Arlette Trenkle
Autor:Frank Trenkle aus Karlsruhe |
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